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Ab wann beginnt der Nachbehandlungszeitraum im OP-Schutz?

Der Zeitraum für Nachuntersuchungen und Nachbehandlungen startet am Tag der durchgeführten Operation.

Ab diesem Tag gelten:

  • 30 Tage Nachbehandlung im Premium-Tarif

  • 120 Tage Nachbehandlung im Premium Plus-Tarif

Maßgeblich ist immer das OP-Datum.

Was zählt zur Nachbehandlung?

Zur Nachbehandlung gehören medizinisch notwendige Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit der Operation, zum Beispiel:

  • Kontrolluntersuchungen

  • Fädenziehen

  • Wundkontrollen

  • Verbandwechsel

  • Schmerzmedikation

  • Physiotherapie (wenn OP-bedingt)

Wichtig:
Die Behandlung muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der durchgeführten Operation stehen.


Was zählt nicht?

Nicht zur OP-Nachbehandlung gehören:

  • Voruntersuchungen vor der OP

  • Diagnostik zur Ursachenklärung

  • Behandlungen außerhalb des festgelegten Nachbehandlungszeitraums

  • neue, unabhängige Erkrankungen

Voruntersuchungen sind separat im Rahmen der OP-Leistung abgesichert – sie gehören nicht in den Nachbehandlungszeitraum.


Beispiel zur Klarstellung

OP am 10. März

👉 Premium: Nachbehandlung bis einschließlich 9. April
👉 Premium Plus: Nachbehandlung bis einschließlich 7. Juli

Ab diesem Zeitpunkt endet der tarifliche Nachbehandlungszeitraum.


Fazit

✔ Nachbehandlung beginnt am Tag der OP
✔ 30 Tage im Premium
✔ 120 Tage im Premium Plus
✔ Maßgeblich ist das Operationsdatum