Ab wann beginnt der Nachbehandlungszeitraum im OP-Schutz?
Der Zeitraum für Nachuntersuchungen und Nachbehandlungen startet am Tag der durchgeführten Operation.
Ab diesem Tag gelten:
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30 Tage Nachbehandlung im Premium-Tarif
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120 Tage Nachbehandlung im Premium Plus-Tarif
Maßgeblich ist immer das OP-Datum.
Was zählt zur Nachbehandlung?
Zur Nachbehandlung gehören medizinisch notwendige Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit der Operation, zum Beispiel:
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Kontrolluntersuchungen
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Fädenziehen
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Wundkontrollen
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Verbandwechsel
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Schmerzmedikation
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Physiotherapie (wenn OP-bedingt)
Wichtig:
Die Behandlung muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der durchgeführten Operation stehen.
Was zählt nicht?
Nicht zur OP-Nachbehandlung gehören:
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Voruntersuchungen vor der OP
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Diagnostik zur Ursachenklärung
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Behandlungen außerhalb des festgelegten Nachbehandlungszeitraums
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neue, unabhängige Erkrankungen
Voruntersuchungen sind separat im Rahmen der OP-Leistung abgesichert – sie gehören nicht in den Nachbehandlungszeitraum.
Beispiel zur Klarstellung
OP am 10. März
👉 Premium: Nachbehandlung bis einschließlich 9. April
👉 Premium Plus: Nachbehandlung bis einschließlich 7. Juli
Ab diesem Zeitpunkt endet der tarifliche Nachbehandlungszeitraum.
Fazit
✔ Nachbehandlung beginnt am Tag der OP
✔ 30 Tage im Premium
✔ 120 Tage im Premium Plus
✔ Maßgeblich ist das Operationsdatum