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Ab wann kann ich die Dogprotect24 Versicherung nutzen?

Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem im Vertrag genannten Versicherungsbeginn – jedoch gelten Wartezeiten. Das bedeutet: Du kannst die Versicherung erst nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit vollständig nutzen.

👉 Den genauen Versicherungsbeginn findest du auf deinem Versicherungsschein.

🕒 Welche Wartezeiten gelten?

Allgemeine Wartezeit

  • 30 Tage bei Krankheiten

Innerhalb dieser 30 Tage besteht kein Versicherungsschutz für krankheitsbedingte Behandlungen.


Besondere Wartezeiten

Für bestimmte Diagnosen gelten längere Wartezeiten:

6 Monate Wartezeit

z. B. bei:

  • Entropium

  • Nabelbruch

  • bestimmte medizinisch notwendige Kastrationen


18 Monate Wartezeit

z. B. bei:

  • Hüftgelenksdysplasie (HD)

  • Ellenbogendysplasie (ED)

  • Patellaluxation

  • Radius curvus

Hier beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der jeweiligen besonderen Wartezeit.


🚨 Ausnahme: Unfall

Bei einem Unfall gilt in der Regel:

✔ Keine Wartezeit
✔ Versicherungsschutz ab dem ersten Tag

Voraussetzung ist, dass die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.


🔄 Ausnahme: Versicherungswechsel

Bei einem nahtlosen Wechsel von einem Vorversicherer kann:

  • die allgemeine Wartezeit entfallen

  • eine bereits erfüllte Wartezeit angerechnet werden

Voraussetzung: vergleichbarer Versicherungsschutz und entsprechende Nachweise.


⚠ Wichtig

Treten Symptome oder erfolgt eine Diagnose vor Ablauf der Wartezeit, besteht für diese Erkrankung und deren Folgen kein Versicherungsschutz.

Entscheidend ist:

  • Zeitpunkt der ersten Symptome

  • Zeitpunkt der Diagnose

  • Ablauf der Wartezeit


Zusammenfassung

✔ 30 Tage Wartezeit bei Krankheit
✔ 6 oder 18 Monate bei bestimmten Diagnosen
✔ Keine Wartezeit bei Unfall
✔ Anrechnung möglich bei Versicherungswechsel