Ab wann kann ich die Dogprotect24 Versicherung nutzen?
Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem im Vertrag genannten Versicherungsbeginn – jedoch gelten Wartezeiten. Das bedeutet: Du kannst die Versicherung erst nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit vollständig nutzen.
👉 Den genauen Versicherungsbeginn findest du auf deinem Versicherungsschein.
🕒 Welche Wartezeiten gelten?
Allgemeine Wartezeit
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30 Tage bei Krankheiten
Innerhalb dieser 30 Tage besteht kein Versicherungsschutz für krankheitsbedingte Behandlungen.
Besondere Wartezeiten
Für bestimmte Diagnosen gelten längere Wartezeiten:
6 Monate Wartezeit
z. B. bei:
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Entropium
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Nabelbruch
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bestimmte medizinisch notwendige Kastrationen
18 Monate Wartezeit
z. B. bei:
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Hüftgelenksdysplasie (HD)
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Ellenbogendysplasie (ED)
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Patellaluxation
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Radius curvus
Hier beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der jeweiligen besonderen Wartezeit.
🚨 Ausnahme: Unfall
Bei einem Unfall gilt in der Regel:
✔ Keine Wartezeit
✔ Versicherungsschutz ab dem ersten Tag
Voraussetzung ist, dass die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.
🔄 Ausnahme: Versicherungswechsel
Bei einem nahtlosen Wechsel von einem Vorversicherer kann:
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die allgemeine Wartezeit entfallen
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eine bereits erfüllte Wartezeit angerechnet werden
Voraussetzung: vergleichbarer Versicherungsschutz und entsprechende Nachweise.
⚠ Wichtig
Treten Symptome oder erfolgt eine Diagnose vor Ablauf der Wartezeit, besteht für diese Erkrankung und deren Folgen kein Versicherungsschutz.
Entscheidend ist:
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Zeitpunkt der ersten Symptome
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Zeitpunkt der Diagnose
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Ablauf der Wartezeit
Zusammenfassung
✔ 30 Tage Wartezeit bei Krankheit
✔ 6 oder 18 Monate bei bestimmten Diagnosen
✔ Keine Wartezeit bei Unfall
✔ Anrechnung möglich bei Versicherungswechsel