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Bandscheiben-OP beim Hund – Wird danach die gesamte Wirbelsäule ausgeschlossen oder ist der Versicherungsschutz bei Dogprotect24 überhaupt möglich?

Diese Frage gehört zu den wichtigsten überhaupt – insbesondere im Zusammenhang mit Vorerkrankungen, Risikoprüfung und Annahmevoraussetzungen.

Nein, die Wirbelsäule wird nicht automatisch vollständig ausgeschlossen.
Aber: Die Versicherbarkeit hängt strikt von den Annahmevoraussetzungen ab.

Entscheidend sind:

  1. Der aktuelle Gesundheitszustand

  2. Der zeitliche Abstand zur Operation

  3. Ob eine chronische Erkrankung vorliegt

  4. Ob weitere Behandlungen angeraten oder geplant sind

  5. Ob alle Annahmebedingungen vollständig erfüllt werden

Im Folgenden analysieren wir das sauber.


1. Ausgangssituation: Bandscheiben-OP beim Hund

Eine Bandscheibenoperation (z. B. wegen eines Bandscheibenvorfalls / Diskopathie) ist ein operativer Eingriff an der Wirbelsäule.

Relevante Kernfrage:

👉 Wird dadurch die gesamte Wirbelsäule dauerhaft ausgeschlossen?

Viele Versicherer arbeiten mit pauschalen Ausschlüssen.

2. Die entscheidende Annahmevoraussetzung: 6-Monats-Regel

Laut den verbindlichen Annahmevoraussetzungen gilt:

In den letzten 6 Monaten vor Antragstellung wurde kein operativer Eingriff vorgenommen und es ist kein operativer Eingriff geplant, erforderlich oder ärztlich angeraten.

Das bedeutet konkret:

Wenn die Bandscheiben-OP:

  • länger als 6 Monate zurückliegt

  • keine weitere OP geplant ist

  • keine Behandlung angeraten ist

  • keine Symptome mehr bestehen

→ Dann ist eine Annahme möglich.


3. Chronische Erkrankung – der zentrale Prüfpunkt

Eine entscheidende Passage lautet:

Das zu versichernde Tier ist aktuell nicht chronisch krank.
Unter „chronisch“ ist jede Erkrankung oder Unfallfolge zu verstehen, deren Symptome länger als 8 Wochen bestehen oder voraussichtlich bestehen werden.

Das ist der Kern.

Wenn:

  • Der Hund vollständig genesen ist

  • Keine neurologischen Ausfälle mehr bestehen

  • Keine Schmerztherapie mehr läuft

  • Keine dauerhafte Medikation notwendig ist

Dann liegt keine chronische Erkrankung mehr vor.

Wenn hingegen:

  • dauerhaft Schmerzmittel gegeben werden

  • neurologische Restdefizite bestehen

  • physiotherapeutische Dauerbehandlung läuft

→ Dann ist von einer chronischen Problematik auszugehen.
Und dann ist keine Annahme möglich.


4. Die 6-Monats-Frist im Detail

Die Operation muss:

  • mindestens 6 Monate zurückliegen

  • vollständig ausgeheilt sein

  • ohne Folgeprobleme verlaufen sein

Das bedeutet:

Rechnet man vom OP-Datum:

OP am 01.01.
Antrag frühestens am 02.07. möglich.

Aber nur, wenn keine Symptome mehr bestehen.


5. Was darf aktuell nicht vorliegen?

Folgende Annahmevoraussetzungen müssen erfüllt sein:

Keine laufende Behandlung

Es wird derzeit keine ärztliche Behandlung durchgeführt.

Dazu zählen auch:

  • Physiotherapie

  • Schmerztherapie

  • entzündungshemmende Medikation

Ausnahme:
Vorsorgliche Impfungen oder Wurmbehandlungen ohne Befall.


Keine geplante oder angeratene Behandlung

Wenn der Tierarzt sagt:

„Eventuell müssen wir erneut operieren“
oder
„Wir beobachten das weiter“

→ Dann ist keine Annahme möglich.


Keine chronische Erkrankung

Wie definiert:

Symptome länger als 8 Wochen oder voraussichtlich länger bestehend.

Bandscheibenprobleme sind kritisch, wenn:

  • wiederkehrende Schmerzepisoden auftreten

  • neurologische Ausfälle bleiben

  • Lähmungserscheinungen bestehen


6. Weitere absolute Ausschlusskriterien

Eine Annahme ist nicht möglich, wenn zusätzlich vorliegen:

  • Epilepsie

  • Diabetes

  • Schilddrüsenerkrankung

  • Allergien

  • HD

  • ED

  • Tumore

  • Fehlbildungen

  • positive Blutparasitenbefunde

7. Was passiert, wenn falsch bestätigt wird?

Die Bestätigung der Annahmevoraussetzungen erfolgt nach bestem Wissen.

Wird sie falsch abgegeben, gilt:

  • Rücktritt vom Vertrag möglich

  • Leistungsablehnung möglich

  • Anwendung §19 VVG (Anzeigepflichtverletzung)

Das ist rechtlich hochrelevant.


8. Sonderfall: Bandscheiben-OP, aber Restschäden

Wenn der Hund:

  • dauerhaft empfindlich ist

  • leichte neurologische Einschränkungen hat

  • regelmäßige Schmerzmittel braucht

→ Dann liegt eine chronische Problematik vor.
→ Keine Versicherbarkeit.

 

9. Sonderfall: Bandscheiben-OP ohne Folgen

Wenn:

  • vollständige Heilung

  • keine Medikation

  • keine Therapie

  • kein Rezidiv

  • keine neurologischen Defizite

→ Annahme möglich.
→ Kein automatischer Wirbelsäulen-Ausschluss.

10. Praxisbeispiel 1

Hund hatte vor 8 Monaten Bandscheiben-OP.
Keine Symptome seit 6 Monaten.
Keine Medikamente.
Keine Physiotherapie.
Tierarzt bestätigt vollständige Genesung.

→ Annahme möglich.

11. Praxisbeispiel 2

Hund hatte vor 9 Monaten Bandscheiben-OP.
Erhält weiterhin Gabapentin.
Geht wöchentlich zur Physiotherapie.

→ Chronische Problematik.
→ Keine Annahme möglich.

12. Zusammenfassung

Wird die Wirbelsäule komplett ausgeschlossen?

Nein – nicht automatisch.

Ist eine Annahme möglich?

Ja, wenn:

  • OP länger als 6 Monate zurückliegt

  • vollständige Genesung

  • keine chronische Erkrankung

  • keine laufende oder geplante Behandlung

  • alle Annahmevoraussetzungen erfüllt

Wann ist keine Annahme möglich?

  • Chronische Symptome

  • Restdefizite

  • geplante OP

  • laufende Therapie

  • falsche Gesundheitsangaben