Behandlung im Ausland: Wie wird erstattet?
Kurzantwort: Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht weltweit Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate je ununterbrochenem Aufenthalt. Erstattet werden die Kosten bis zur im jeweiligen Land üblichen Vergütung, jedoch maximal bis zur deutschen GOT. Grundlage: AVB Tier-KV Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 4 sowie Ziffer 3.5
🌍 Besteht im Ausland überhaupt Versicherungsschutz?
Ja.
Versicherungsschutz besteht:
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✅ In Deutschland uneingeschränkt
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✅ Weltweit bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
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⏳ Maximal 12 Monate je ununterbrochenem Aufenthalt
AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 4
Das bedeutet: Urlaube, längere Aufenthalte oder temporäre Auslandsreisen sind abgesichert – solange die 12-Monats-Grenze nicht überschritten wird.
💶 Wie hoch ist die Erstattung im Ausland?
Die Erstattung erfolgt gemäß:
AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.5
Dort heißt es sinngemäß:
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Erstattung bis zur im jeweiligen Land üblichen Vergütung
-
jedoch höchstens bis zur deutschen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Das bedeutet konkret:
| Situation | Erstattung |
|---|---|
| Tierarztkosten im Ausland niedriger als deutsche GOT | Erstattung bis zur tatsächlichen Rechnung |
| Tierarztkosten höher als deutsche GOT | Erstattung nur bis zur Höhe der deutschen GOT |
| Extrem hohe Privatpreise im Ausland | Begrenzung auf deutsche GOT |
📌 Welche Leistungen sind im Ausland versichert?
Erstattet werden – wie in Deutschland:
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Tierärztliche Vergütung (bis GOT)
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Medikamente
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Verbrauchsmaterial
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Diagnostik (z. B. Röntgen, Labor)
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OP-Kosten
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Nachbehandlungen
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ggf. Wegegeld bei Transportunfähigkeit
Voraussetzung:
Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein und den Bedingungen entsprechen (Teil A, Ziffer 3).
🚫 Was ist wichtig zu wissen?
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Es gilt weiterhin die vereinbarte Selbstbeteiligung.
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Jahreshöchstentschädigungen bleiben bestehen.
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Wartezeiten gelten auch im Ausland.
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Nach Vertragsende besteht kein Schutz mehr – auch nicht im Ausland.
🧠 Beispiel
Du bist 3 Wochen in Italien.
Dein Hund erleidet eine akute Magenverdrehung.
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OP in Italien kostet 3.800 €
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Vergleichbare OP laut deutscher GOT: 3.200 €
➡️ Erstattung erfolgt bis maximal 3.200 €
➡️ Abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung
🛑 Kein Schutz bei dauerhaftem Umzug
Die Bedingungen sprechen ausdrücklich von einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt.
Ein dauerhafter Wegzug ins Ausland ist nicht automatisch versichert.
🔎 Fazit
✔ Weltweiter Schutz bis 12 Monate je Aufenthalt
✔ Erstattung nach örtlich üblicher Vergütung
✔ Deckelung auf deutsche GOT
✔ Keine unbegrenzte Kostenübernahme bei Luxuskliniken
Damit ist dein Hund auch im Urlaub oder auf längeren Reisen abgesichert – jedoch mit klar geregelter Kostengrenze.