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Gibt es immer eine Wartezeit?

Grundsätzlich: Ja. Der Versicherungsschutz beginnt bei neu abgeschlossenen Verträgen erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Die Wartezeit startet mit dem im Vertrag genannten Versicherungsbeginn.

Wie lange ist die Wartezeit?

Allgemeine Wartezeit

  • 30 Tage bei Krankheiten

Besondere Wartezeiten

Für bestimmte Diagnosen gelten längere Wartezeiten, zum Beispiel:

  • 6 Monate bei bestimmten OP-Diagnosen (z. B. Entropium, Nabelbruch, bestimmte medizinisch notwendige Kastrationen)

  • 18 Monate bei ausgewählten orthopädischen Erkrankungen (z. B. HD, ED, Patellaluxation, Radius curvus)

Die genaue Dauer richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.


Gibt es Ausnahmen von der Wartezeit?

Ja.

✅ Bei Unfällen

Für unfallbedingte Behandlungen gilt in der Regel keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.

✅ Bei nahtlosem Versicherungswechsel

Bei einem unmittelbaren Wechsel von einem Vorversicherer kann die allgemeine Wartezeit entfallen oder angerechnet werden – sofern ein vergleichbarer Schutz bestand.

Hierfür sind entsprechende Nachweise erforderlich.


Wichtig zu wissen

Treten Symptome oder erfolgt eine Diagnose vor Ablauf der Wartezeit, besteht für diese Erkrankung und deren Folgen kein Versicherungsschutz.

Entscheidend ist immer der Zeitpunkt:

  • erste klinische Symptome

  • Diagnosestellung

  • Beginn der Wartezeit


Fazit

✔ Grundsätzlich gibt es eine Wartezeit
✔ 30 Tage bei Krankheit
✔ Keine Wartezeit bei Unfall
✔ Anrechnung möglich bei nahtlosem Wechsel