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Hausbesuch/Wegegeld beim Hund – Wann werden diese Kosten übernommen?

Kurzantwort: Kosten für Hausbesuche, Wegegeld und Reisekosten werden übernommen, wenn das Tier nicht transportfähig war und der Tierarzt dies bestätigt.

🐾 Was wird erstattet?

Wenn der Tierarzt aus medizinischen Gründen zu deinem Tier nach Hause kommt, können folgende Kosten erstattet werden:

✅ Entschädigungen für Wegegeld
✅ Erstattungsfähige Reisekosten

Das setzt voraus, dass der Hausbesuch notwendig war und das Tier nicht transportfähig war.


🚨 Wann gilt ein Tier als „nicht transportfähig“?

Die Versicherung erstattet nur, wenn der Tierarzt bestätigt, dass das Tier nicht transportfähig ist.

Wichtig:

❌ Allein das Fehlen eines geeigneten Transportmittels gilt nicht als Nicht-Transportfähigkeit.
➡️ Das heißt z. B. „Wir haben kein Auto“ reicht nicht.

Es muss eine tiermedizinische Notwendigkeit bestehen, die den Transport unmöglich oder unverantwortlich gemacht hätte.


📌 Wo steht das in den Bedingungen?

„Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes Transportmittel fehlt.
(AVB Tier-KV, Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.4)


🧠 Was gehört zu Wegegeld & Reisekosten?

Erstattet werden nur die vom Tierarzt oder der Praxis separat ausgewiesenen Kosten für:

  • Anfahrt und Rückfahrt

  • Fahrtkilometer / Reisekostenpauschale

  • Wegegeld des Tierarztes

Kosten für die Behandlung selbst werden separat über Heilbehandlung/Operation abgewickelt – hier geht es nur um den Weg-/Hausbesuchsteil.


❌ Nicht versichert

Die Bedingungen schließen explizit aus:

  • Erstattung allein weil kein Transportmittel vorhanden ist

  • Fahrtkosten für den Halter

  • Standard-Tierarztbesuche ohne medizinisch begründeten Hausbesuch

  • Transportkosten des Tiers (wenn Transport möglich wäre)


📊 Beispiel

Ein Hund ist nach einer schweren Fraktur nicht transportfähig →
Der Tierarzt kommt nach Hause und rechnet Wegegeld/Reisekosten ab.

➡️ Versicherer prüft:
✔ Tier nicht transportfähig (tierärztliche Bestätigung liegt vor)
✔ Wegegeld/Reisekosten sind separat aufgeführt
Erstattung möglich

Wenn der Hund hingegen „nur unruhig“ ist, aber transportfähig wäre:

➡️ Kein Erstattungsanspruch für Weggeld/Reisekosten
→ Selbstzahler


💡 Fazit

📍 Erstattung von Wegegeld und Reisekosten ja – wenn:

  • das Tier nicht transportfähig ist

  • der Tierarzt dies bestätigt

🚫 Nicht erstattet, wenn:

  • nur „kein Auto da“

  • kein medizinischer Transportverzicht vorlag