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Können Zwitter-Hunde versichert werden?

Ja. Ein Hund mit einer sogenannten Intersexualität (umgangssprachlich „Zwitter“) kann grundsätzlich versichert werden – sofern keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.

Was bedeutet das konkret?

Wenn das Tier:

  • anatomische Besonderheiten aufweist (z. B. Rüde mit Gebärmutteranteilen oder andere Ausprägungen),

  • aber ansonsten gesund ist,

  • keine ausgeschlossenen Vorerkrankungen bestehen,

  • keine angeratenen oder geplanten Behandlungen vorliegen,

dann ist eine Versicherung im Rahmen der Annahmebedingungen möglich.


In welchen Tarifen ist eine Versicherung möglich?

Eine Versicherbarkeit ist grundsätzlich möglich in:

  • der Tierkrankenversicherung (TKV)

  • dem OP-Schutz (TOP)

Voraussetzung ist, dass keine der allgemeinen Annahmeausschlüsse erfüllt sind.


Wichtig zu beachten

Entscheidend ist nicht die geschlechtliche Besonderheit an sich, sondern:

  • der allgemeine Gesundheitszustand

  • bekannte Erkrankungen

  • geplante oder angeratene Eingriffe

  • bestehende Fehlbildungen mit Krankheitswert

Liegt lediglich eine anatomische Besonderheit ohne Krankheitswert vor, steht einer Versicherbarkeit nichts im Weg.


Fazit

✔ Intersexuelle Hunde sind grundsätzlich versicherbar
✔ Voraussetzung ist ein ansonsten unauffälliger Gesundheitszustand
✔ Maßgeblich sind die allgemeinen Annahmebedingungen