Können Zwitter-Hunde versichert werden?
Ja. Ein Hund mit einer sogenannten Intersexualität (umgangssprachlich „Zwitter“) kann grundsätzlich versichert werden – sofern keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Tier:
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anatomische Besonderheiten aufweist (z. B. Rüde mit Gebärmutteranteilen oder andere Ausprägungen),
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aber ansonsten gesund ist,
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keine ausgeschlossenen Vorerkrankungen bestehen,
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keine angeratenen oder geplanten Behandlungen vorliegen,
dann ist eine Versicherung im Rahmen der Annahmebedingungen möglich.
In welchen Tarifen ist eine Versicherung möglich?
Eine Versicherbarkeit ist grundsätzlich möglich in:
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der Tierkrankenversicherung (TKV)
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dem OP-Schutz (TOP)
Voraussetzung ist, dass keine der allgemeinen Annahmeausschlüsse erfüllt sind.
Wichtig zu beachten
Entscheidend ist nicht die geschlechtliche Besonderheit an sich, sondern:
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der allgemeine Gesundheitszustand
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bekannte Erkrankungen
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geplante oder angeratene Eingriffe
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bestehende Fehlbildungen mit Krankheitswert
Liegt lediglich eine anatomische Besonderheit ohne Krankheitswert vor, steht einer Versicherbarkeit nichts im Weg.
Fazit
✔ Intersexuelle Hunde sind grundsätzlich versicherbar
✔ Voraussetzung ist ein ansonsten unauffälliger Gesundheitszustand
✔ Maßgeblich sind die allgemeinen Annahmebedingungen