Kann ich den OP-Schutz bei Vorerkrankung abschließen?
Ein Abschluss des OP-Schutzes ist nur möglich, wenn bestimmte Annahmevoraussetzungen erfüllt sind. Bestimmte Vorerkrankungen und bereits bekannte oder geplante Operationen schließen den Versicherungsschutz aus.
Grundsatz: Keine Absicherung bereits bekannter Erkrankungen
Für Erkrankungen oder Fehlbildungen, die vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannt waren, besteht zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
Das gilt auch für:
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klinisch relevante Symptome
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bereits angeratene oder geplante Operationen
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bereits erforderliche Behandlungen
Selbst wenn der Vertrag zustande kommt, besteht hierfür kein Leistungsanspruch.
Annahmevoraussetzungen für den OP-Schutz
Damit dein Hund versichert werden kann, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:
1️⃣ Keine Operation in den letzten 6 Monaten
In den letzten 6 Monaten vor Antragstellung:
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wurde kein operativer Eingriff durchgeführt
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ist kein operativer Eingriff geplant
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ist kein operativer Eingriff medizinisch erforderlich
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wurde keine Operation ärztlich angeraten
Ausnahmen (Annahme trotzdem möglich)
Nach folgenden Eingriffen ist eine Annahme möglich:
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medizinisch nicht indizierte Kastration / Sterilisation
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unfallbedingte Zahnextraktion
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unfallbedingte Krallenextraktion
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Schließen offener unfallbedingter Wunden (Nähte / Klammern)
2️⃣ Bestimmte Erkrankungen schließen die Versicherung aus
Nicht versicherbar ist dein Hund bei Vorliegen folgender Erkrankungen:
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Epilepsie
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Diabetes
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Schilddrüsenerkrankungen
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Allergien (ausgenommen Futtermittelallergien)
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Hüftgelenksdysplasie (HD)
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Ellenbogengelenksdysplasie (ED)
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Umfangsvermehrungen / Tumore
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Körperliche Behinderungen oder Fehlbildungen
Liegt eine dieser Erkrankungen vor, ist ein Abschluss des OP-Schutzes nicht möglich.
3️⃣ Eindeutige Identifizierbarkeit des Tieres
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die eindeutige Identifizierbarkeit des Hundes.
Das bedeutet:
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Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung
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Die Nummer muss auf der Tierarztrechnung identisch angegeben sein
Nur so kann im Leistungsfall eindeutig zugeordnet werden.
Wichtiger rechtlicher Hinweis (§19 VVG)
Die Bestätigung, dass dein Hund alle Voraussetzungen erfüllt, muss wahrheitsgemäß erfolgen.
Werden Angaben:
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unzutreffend
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unvollständig
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oder bewusst falsch gemacht
kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern.
Das ist gesetzlich geregelt (§19 Abs. 5 VVG).
Typische Praxisfälle
❌ Nicht versicherbar
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Hund mit diagnostizierter HD
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Hund mit bekannter Epilepsie
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Hund mit bereits geplanter Kreuzband-OP
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Hund mit Tumordiagnose
✔ Versicherbar
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Hund ohne Vorerkrankungen
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Hund mit Futtermittelallergie
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Hund mit früherer, unfallbedingter Zahnextraktion
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Hund nach nicht medizinisch notwendiger Kastration
Zusammenfassung
Ein Abschluss des OP-Schutzes ist möglich, wenn:
✔ Keine der genannten Ausschlusserkrankungen vorliegt
✔ Keine OP in den letzten 6 Monaten durchgeführt oder geplant ist
✔ Keine bekannte Erkrankung verschwiegen wird
✔ Das Tier eindeutig identifizierbar ist
Nicht versichert sind:
✖ Bereits bekannte Erkrankungen
✖ Bereits geplante oder angeratene Operationen
✖ Ausgeschlossene Vorerkrankungen