Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Kann ich meine Beiträge zur Hundekrankenversicherung steuerlich absetzen?

👉 In der Regel nein. Beiträge zur Hundekrankenversicherung oder zum OP-Schutz gelten steuerlich als private Vorsorgeaufwendungen und sind normalerweise nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Warum ist das so?

Die Hundekrankenversicherung schützt:

  • dein Tier

  • nicht dich als Versicherungsnehmer

Steuerlich begünstigt sind typischerweise:

  • Krankenversicherungen für Menschen

  • Haftpflichtversicherungen

  • Altersvorsorge

  • bestimmte betriebliche Versicherungen

Tierkrankenversicherungen zählen grundsätzlich zu den privaten Lebenshaltungskosten.

Und diese sind steuerlich nicht absetzbar.


🧾 Gibt es Ausnahmen?

Ja – aber nur in speziellen Konstellationen.


🟢 1. Gewerbliche Nutzung des Hundes

Wenn dein Hund:

  • als Diensthund

  • als Wachhund

  • im Sicherheitsgewerbe

  • oder im landwirtschaftlichen Betrieb

eingesetzt wird, können die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Voraussetzung:

✔ Nachweis der betrieblichen Nutzung
✔ Buchhalterische Erfassung im Unternehmen


🟡 2. Selbstständige / Unternehmer

Wird der Hund nachweislich betrieblich genutzt (z. B. Bürohund mit Marketingfunktion reicht in der Regel nicht aus), kann eine steuerliche Berücksichtigung möglich sein.

Hier entscheidet:

  • tatsächliche betriebliche Notwendigkeit

  • Einzelfallprüfung durch das Finanzamt


🔴 3. Private Tierhaltung

Bei rein privater Tierhaltung gilt:

❌ Keine Absetzbarkeit als Sonderausgabe
❌ Keine Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
❌ Keine Anrechnung bei der Einkommensteuer


💡 Wichtiger Hinweis

Auch wenn Tierarztkosten selbst in Einzelfällen steuerlich diskutiert werden, sind Versicherungsbeiträge für Haustiere regelmäßig nicht abzugsfähig.

Für eine verbindliche Einschätzung solltest du immer deinen Steuerberater konsultieren.


Zusammenfassung

Situation Steuerlich absetzbar?
Privater Familienhund ❌ Nein
Dienst- oder Wachhund im Betrieb ✔ Möglich
Selbstständiger mit nachweislicher Nutzung ✔ Einzelfallabhängig