Prothesen beim Hund: Wie hoch ist der Zuschuss?
Dogprotect24 (Risikoträger: Barmenia) beteiligt sich mit bis zu 500 € an den Kosten für Prothesen – vorausgesetzt, die besonderen Bedingungen sind erfüllt.
Wie hoch ist die Erstattung?
Zuschuss laut AVB:
„Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR an den Kosten von Prothesen …“
(AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.3)
Das bedeutet:
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Maximal 500 € pro Prothese
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Kein unbegrenzter Kostenersatz
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Es handelt sich um einen Kostenzuschuss, nicht um eine vollständige Erstattung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit der Zuschuss gezahlt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1️⃣ Medizinische Notwendigkeit
Die Prothese muss tierärztlich verordnet oder verschrieben worden sein.
2️⃣ Ablauf der besonderen Wartezeit
Es gilt eine besondere Wartezeit von 18 Monaten.
Grundlage:
AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 2.3.1
Erst nach Ablauf dieser 18 Monate besteht Anspruch auf den Zuschuss.
Gibt es weitere Einschränkungen?
Ja.
Die Prothese muss:
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nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft notwendig sein
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zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein
(AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3)
Außerdem gilt:
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Der Zuschuss kann auf eine vereinbarte Jahreshöchstentschädigung angerechnet werden (falls vereinbart).
Beispiel zur Veranschaulichung
Kosten für künstliches Hüftgelenk: 3.000 €
Dogprotect24 beteiligt sich mit: 500 €
Die restlichen 2.500 € sind selbst zu tragen (sofern keine anderweitige tarifliche Regelung greift).
Wichtig zu wissen
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Der Zuschuss gilt nur nach Ablauf der 18-monatigen Wartezeit
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Es handelt sich nicht um eine unbegrenzte Erstattung
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Prothesen sind klar von normalen OP-Kosten zu unterscheiden
Fazit
Dogprotect24 bietet für Prothesen einen klar definierten Zuschuss von bis zu 500 €, sofern die medizinische Notwendigkeit besteht und die 18-monatige Wartezeit erfüllt ist.
Die Regelung ist transparent in den AVB festgelegt und nicht tarifabhängig interpretierbar.