Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Prothesen beim Hund: Wie hoch ist der Zuschuss?

Dogprotect24 (Risikoträger: Barmenia) beteiligt sich mit bis zu 500 € an den Kosten für Prothesen – vorausgesetzt, die besonderen Bedingungen sind erfüllt.

Wie hoch ist die Erstattung?

Zuschuss laut AVB:

„Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR an den Kosten von Prothesen …“
(AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.3)

Das bedeutet:

  • Maximal 500 € pro Prothese

  • Kein unbegrenzter Kostenersatz

  • Es handelt sich um einen Kostenzuschuss, nicht um eine vollständige Erstattung


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit der Zuschuss gezahlt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1️⃣ Medizinische Notwendigkeit

Die Prothese muss tierärztlich verordnet oder verschrieben worden sein.

2️⃣ Ablauf der besonderen Wartezeit

Es gilt eine besondere Wartezeit von 18 Monaten.

Grundlage:
AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 2.3.1

Erst nach Ablauf dieser 18 Monate besteht Anspruch auf den Zuschuss.


Gibt es weitere Einschränkungen?

Ja.

Die Prothese muss:

  • nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft notwendig sein

  • zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein
    (AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3)

Außerdem gilt:

  • Der Zuschuss kann auf eine vereinbarte Jahreshöchstentschädigung angerechnet werden (falls vereinbart).


Beispiel zur Veranschaulichung

Kosten für künstliches Hüftgelenk: 3.000 €
Dogprotect24 beteiligt sich mit: 500 €

Die restlichen 2.500 € sind selbst zu tragen (sofern keine anderweitige tarifliche Regelung greift).


Wichtig zu wissen

  • Der Zuschuss gilt nur nach Ablauf der 18-monatigen Wartezeit

  • Es handelt sich nicht um eine unbegrenzte Erstattung

  • Prothesen sind klar von normalen OP-Kosten zu unterscheiden


Fazit

Dogprotect24 bietet für Prothesen einen klar definierten Zuschuss von bis zu 500 €, sofern die medizinische Notwendigkeit besteht und die 18-monatige Wartezeit erfüllt ist.

Die Regelung ist transparent in den AVB festgelegt und nicht tarifabhängig interpretierbar.