Sind Fehlentwicklungen beim Hund versichert?
Fehlentwicklungen sind nur dann versichert, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und keine Annahmeausschlüsse greifen. Entscheidend ist immer der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.
🧠 Was versteht man unter Fehlentwicklungen?
Fehlentwicklungen sind:
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angeborene oder erworbene körperliche Abweichungen
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strukturelle Veränderungen
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nicht altersgerechte Entwicklungsstörungen
Beispiele:
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Gelenkfehlstellungen
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Zahnfehlstellungen
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Organanomalien
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Wachstumsstörungen
🟢 Wann besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht, wenn:
✔ die Fehlentwicklung bei Vertragsabschluss nicht bekannt war
✔ keine Symptome vorlagen
✔ keine Behandlung angeraten oder geplant war
✔ keine Annahmeausschlüsse erfüllt sind
Wird eine solche Fehlentwicklung erst nach Vertragsbeginn diagnostiziert, kann sie im Rahmen der Tarifleistungen versichert sein.
🔴 Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind Fehlentwicklungen, wenn:
❌ sie bereits vor Vertragsbeginn diagnostiziert wurden
❌ Symptome bereits bekannt waren
❌ eine Behandlung angeraten oder geplant war
❌ sie unter die expliziten Annahmeausschlüsse fallen
Wichtig:
In den Annahmebedingungen sind „körperliche Behinderungen / Fehlbildungen“ ausdrücklich als nicht versicherbar aufgeführt.
Das bedeutet:
Liegt eine bekannte Fehlbildung vor, ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.
Beispiel aus der Praxis
✔ Fall 1 – versichert
Welpe wird versichert.
Mit 2 Jahren wird eine bislang unerkannte Gelenkfehlstellung diagnostiziert.
→ Versicherungsschutz kann bestehen, sofern die Erkrankung bei Vertragsbeginn nicht bekannt war.
❌ Fall 2 – nicht versichert
Beim Vertragsabschluss ist bereits eine Fehlbildung dokumentiert.
→ Kein Versicherungsschutz.
→ Je nach Ausprägung ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.
⚠ Wichtiger Unterschied
„Fehlentwicklung“ bedeutet nicht automatisch „nicht versichert“.
Maßgeblich ist:
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War sie bei Vertragsbeginn bekannt?
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Fällt sie unter die Annahmeausschlüsse?
Der Zeitpunkt entscheidet.
Zusammenfassung
✔ Fehlentwicklungen können versichert sein, wenn sie bei Vertragsbeginn nicht bekannt waren
✖ Bereits bekannte Fehlbildungen sind nicht versicherbar
✖ Liegt eine dokumentierte Fehlbildung vor, kann kein Vertrag zustande kommen
✔ Maßgeblich sind die Annahmebedingungen des gewählten Tarifs