Sind genetische Erkrankungen beim Hund versichert?
Ja – genetisch bedingte Erkrankungen können versichert sein, sofern sie bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und die Annahmevoraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist nicht, ob eine Erkrankung genetisch ist – sondern ob sie bei Versicherungsbeginn bereits bekannt oder diagnostiziert war.
🧬 Was sind genetische Erkrankungen?
Genetische oder erblich bedingte Erkrankungen sind Krankheiten, die:
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rassetypisch auftreten können
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auf Veranlagung beruhen
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nicht durch Unfall oder äußere Einwirkung entstehen
Beispiele:
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Patellaluxation
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Herzfehler
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bestimmte Augenerkrankungen
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Bandscheibenprobleme
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Hüftgelenksdysplasie (HD)
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Ellenbogendysplasie (ED)
🟢 Wann sind genetische Erkrankungen versichert?
Versicherungsschutz besteht, wenn:
✔ die Erkrankung bei Vertragsabschluss nicht bekannt war
✔ keine klinisch relevanten Symptome vorlagen
✔ keine Behandlung angeraten oder geplant war
✔ keine Ausschlusserkrankung laut Annahmebedingungen vorliegt
Das gilt sowohl für die Hundekrankenversicherung als auch für den OP-Schutz – jeweils im Rahmen des gewählten Tarifs.
🔴 Wann sind genetische Erkrankungen nicht versichert?
Nicht versichert sind:
❌ bereits diagnostizierte genetische Erkrankungen
❌ bekannte Symptome vor Vertragsbeginn
❌ bereits angeratene oder geplante Behandlungen
❌ Erkrankungen, die laut Annahmebedingungen ausgeschlossen sind
Wichtig:
Bestimmte Erkrankungen wie HD oder ED können laut Annahmeregelung einen Vertragsabschluss ausschließen, wenn sie bereits bekannt sind.
Beispiel aus der Praxis
✔ Fall 1 – versichert
Ein junger Hund wird versichert.
Zwei Jahre später wird eine genetisch bedingte Augenerkrankung diagnostiziert.
→ Versicherungsschutz besteht, da die Erkrankung bei Vertragsbeginn nicht bekannt war.
❌ Fall 2 – nicht versichert
Beim Vertragsabschluss ist bereits eine beginnende HD diagnostiziert.
→ Kein Versicherungsschutz für diese Erkrankung.
→ Je nach Tarif möglicherweise kein Vertragsabschluss möglich.
🧠 Wichtiger Unterschied: „genetisch“ ≠ „automatisch ausgeschlossen“
Viele Hundehalter glauben:
„Genetisch heißt automatisch nicht versichert.“
Das stimmt so nicht.
Maßgeblich ist immer:
👉 War die Erkrankung bei Versicherungsbeginn bekannt?
👉 Fällt sie unter die Annahmeausschlüsse?
Nicht jede genetische Erkrankung ist ausgeschlossen –
aber bekannte oder ausgeschlossene Erkrankungen sind es.
Zusammenfassung
✔ Genetische Erkrankungen sind versicherbar, wenn sie bei Vertragsbeginn nicht bekannt waren
✔ Maßgeblich sind Annahmevoraussetzungen und Vertragsbedingungen
✔ Bereits bekannte oder ausgeschlossene Erkrankungen sind nicht versichert
✔ Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist entscheidend