Tarifwechsel mit Vorerkrankung
Was passiert bei Hochstufung oder Downgrade? Ein Tarifwechsel innerhalb der Hundekrankenversicherung ist möglich – aber nicht beliebig. Entscheidend ist, in welche Richtung gewechselt wird.
🔺 Höherstufung (Upgrade) – z. B. von OP-Schutz zu Premium
Eine Höherstufung bedeutet:
Der Leistungsumfang wird erweitert.
Hier gilt:
👉 In der Regel ist eine Höherstufung nicht möglich.
Falls sie ausnahmsweise zugelassen wird, dann gilt:
-
Für bereits bestehende oder bekannte Erkrankungen gelten weiterhin die Bedingungen des ursprünglichen Tarifs.
-
Neue Leistungen aus dem höherwertigen Tarif greifen nicht rückwirkend für bestehende Diagnosen.
Das bedeutet:
Eine bekannte Erkrankung wird durch ein Upgrade nicht „aufgewertet“.
Beispiel:
Ein Hund war im OP-Schutz versichert und hat eine diagnostizierte chronische Erkrankung.
Ein späteres Upgrade in einen Volltarif führt nicht dazu, dass diese Erkrankung nun ambulant mitversichert ist.
🔻 Downgrade (Leistungsreduzierung)
Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Tarif gilt:
👉 Der Vertrag wird auf Basis der aktuellen Bedingungen fortgeführt.
Bestehende Erkrankungen bleiben im Rahmen des bisherigen Versicherungsschutzes versichert – jedoch nur noch in dem Umfang, den der neue Tarif vorsieht.
Beispiel:
Ein Hund war im Premium-Tarif versichert und wechselt in den Basis-Tarif.
-
OP-Leistungen bleiben versichert.
-
Ambulante Leistungen sind nur noch bis zur neuen Tarifgrenze abgesichert.
Es entsteht kein neuer Risikoausschluss allein durch das Downgrade – aber der Leistungsumfang reduziert sich.
Wichtig zu verstehen
Ein Tarifwechsel ist kein neuer Vertragsbeginn, sondern eine Anpassung eines bestehenden Vertrags.
Deshalb gilt:
-
Keine rückwirkende Leistungsverbesserung für bekannte Erkrankungen
-
Keine automatische Erweiterung des Versicherungsschutzes
-
Maßgeblich sind die jeweils geltenden Tarifbedingungen
Zusammenfassung
✔ Höherstufung ist in der Regel nicht möglich
✔ Falls doch, gelten für bestehende Erkrankungen weiterhin die alten Bedingungen
✔ Downgrades erfolgen nach aktuellen Tarifbedingungen
✔ Bestehende Erkrankungen werden nicht „neu bewertet“