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Tarifwechsel mit Vorerkrankung

Was passiert bei Hochstufung oder Downgrade? Ein Tarifwechsel innerhalb der Hundekrankenversicherung ist möglich – aber nicht beliebig. Entscheidend ist, in welche Richtung gewechselt wird.

🔺 Höherstufung (Upgrade) – z. B. von OP-Schutz zu Premium

Eine Höherstufung bedeutet:
Der Leistungsumfang wird erweitert.

Hier gilt:

👉 In der Regel ist eine Höherstufung nicht möglich.

Falls sie ausnahmsweise zugelassen wird, dann gilt:

  • Für bereits bestehende oder bekannte Erkrankungen gelten weiterhin die Bedingungen des ursprünglichen Tarifs.

  • Neue Leistungen aus dem höherwertigen Tarif greifen nicht rückwirkend für bestehende Diagnosen.

Das bedeutet:

Eine bekannte Erkrankung wird durch ein Upgrade nicht „aufgewertet“.

Beispiel:
Ein Hund war im OP-Schutz versichert und hat eine diagnostizierte chronische Erkrankung.
Ein späteres Upgrade in einen Volltarif führt nicht dazu, dass diese Erkrankung nun ambulant mitversichert ist.


🔻 Downgrade (Leistungsreduzierung)

Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Tarif gilt:

👉 Der Vertrag wird auf Basis der aktuellen Bedingungen fortgeführt.

Bestehende Erkrankungen bleiben im Rahmen des bisherigen Versicherungsschutzes versichert – jedoch nur noch in dem Umfang, den der neue Tarif vorsieht.

Beispiel:

Ein Hund war im Premium-Tarif versichert und wechselt in den Basis-Tarif.

  • OP-Leistungen bleiben versichert.

  • Ambulante Leistungen sind nur noch bis zur neuen Tarifgrenze abgesichert.

Es entsteht kein neuer Risikoausschluss allein durch das Downgrade – aber der Leistungsumfang reduziert sich.


Wichtig zu verstehen

Ein Tarifwechsel ist kein neuer Vertragsbeginn, sondern eine Anpassung eines bestehenden Vertrags.

Deshalb gilt:

  • Keine rückwirkende Leistungsverbesserung für bekannte Erkrankungen

  • Keine automatische Erweiterung des Versicherungsschutzes

  • Maßgeblich sind die jeweils geltenden Tarifbedingungen


Zusammenfassung

✔ Höherstufung ist in der Regel nicht möglich
✔ Falls doch, gelten für bestehende Erkrankungen weiterhin die alten Bedingungen
✔ Downgrades erfolgen nach aktuellen Tarifbedingungen
✔ Bestehende Erkrankungen werden nicht „neu bewertet“