Trächtigkeit & Geburt: Was ist versichert – was ausgeschlossen?
Die Antwort ist differenziert – denn in den Bedingungen wird klar zwischen mitversicherten Leistungen und ausgeschlossenen Risiken unterschieden. Grundlage: AVB Tier-KV A 3688-03 (01/2024) Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 5.3 sowie Abschnitt 2, Ziffer A1 – 4
❌ Was ist bei Trächtigkeit & Geburt ausgeschlossen?
Laut Bedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen:
„Behandlungen oder Operationen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres stehen.“
(Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 5.3)
Das bedeutet konkret:
Nicht versichert sind:
-
Schäden oder Verletzungen durch das Decken
-
Komplikationen aus dem Deckakt
-
Scheinträchtigkeit
-
Behandlungen im Zusammenhang mit dem Deckvorgang
Diese Ausschlüsse gelten tarifübergreifend.
✅ Was ist bei Trächtigkeit versichert?
Trotz des grundsätzlichen Ausschlusses gibt es wichtige positive Einschlüsse.
Laut AVB (A1 – 4) besteht Versicherungsschutz bei:
✔ Trächtigkeit
Einschließlich aller veterinärmedizinisch empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen
✔ Entbindung
Einschließlich eines veterinärmedizinisch notwendigen Kaiserschnitts
Wichtig:
Der Kaiserschnitt muss medizinisch notwendig sein.
⏳ Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Der Schutz bei Trächtigkeit und Geburt beginnt:
30 Tage nach Vertragsbeginn
(A1 – 4)
Das heißt:
-
Es gilt eine 30-tägige Wartezeit
-
Die Leistung kann nur einmal je versichertes Tier während der gesamten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden
⚠️ Besonderheit: Einmalige Inanspruchnahme
In den Bedingungen steht klar:
Dieser Versicherungsschutz kann während der gesamten Vertragslaufzeit nur einmal für jedes versicherte Tier in Anspruch genommen werden.
Das bedeutet:
-
Kein mehrfacher Leistungsanspruch bei mehreren Würfen
-
Einmalige Leistung pro Tier über die gesamte Vertragsdauer
Das wird häufig übersehen.
💡 Was ist mit normalen Geburten?
Die Kosten für eine normale Entbindung sind versichert.
Nicht versichert sind jedoch:
-
Schäden im Zusammenhang mit dem Deckakt
-
Scheinträchtigkeit
-
Nicht medizinisch notwendige Maßnahmen
📌 Was gilt für Kaiserschnitt?
Versichert ist:
-
Ein veterinärmedizinisch notwendiger Kaiserschnitt
-
Die damit verbundenen OP-Kosten
-
Voruntersuchungen
-
Nachbehandlung im Rahmen der OP-Regelung
🔎 Unterschied: OP-Schutz vs. Vollschutz
Im OP-Schutz sind ausschließlich versichert:
-
Veterinärmedizinisch notwendige Operationen (inkl. Kaiserschnitt bei Komplikation)
Im Vollschutz (je nach Tarif) zusätzlich:
-
Vorsorgeuntersuchungen während der Trächtigkeit
Aber: Die einmalige Begrenzung bleibt bestehen.
🧠 Zusammenfassung
Nicht versichert:
-
Schäden durch Decken
-
Scheinträchtigkeit
-
Behandlungen im Zusammenhang mit dem Deckakt
Versichert:
-
Trächtigkeit (inkl. Vorsorge)
-
Entbindung
-
Medizinisch notwendiger Kaiserschnitt
-
Nachbehandlung gemäß OP-Regelung
Wichtige Einschränkungen:
-
30 Tage Wartezeit
-
Nur einmal je Tier während der Vertragslaufzeit