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Warum steht auf meinem Versicherungsschein bei Zahnbehandlungen 0 €?

Wenn auf deinem Versicherungsschein bei „Zahnbehandlungen“ ein Betrag von 0 € steht, bedeutet das:

Was ist damit genau gemeint?

Mit „Zahnbehandlungen“ im Sinne der Tarifübersicht sind insbesondere gemeint:

  • Zahnkronen

  • Zahnersatz

  • Zahnfüllungen

  • prothetische Maßnahmen

  • Kieferkorrekturen

  • ästhetische Zahnmaßnahmen

Diese Leistungen sind – je nach Tarif – entweder begrenzt oder nicht versichert.

Was ist trotzdem versichert?

Wichtig:

Bestimmte Zahnmaßnahmen gelten als Operation und sind daher im OP-Schutz oder Volltarif enthalten, zum Beispiel:

  • Zahnextraktionen (Zahnentfernung)

  • Zahnwurzelbehandlungen

  • Gingivoplastik (wenn operativ notwendig)

Diese fallen unter die OP-Definition (chirurgischer Eingriff unter Anästhesie) und werden im Rahmen der OP-Leistungen erstattet.

 

Unterschied zwischen Zahnbehandlung und Zahn-OP

Leistung Versicherungsstatus
Zahnkrone Nicht versichert (0 €), sofern  "nicht versichert steht"
Zahnersatz Nicht versichert (0 €), sofern  "nicht versichert steht"
Zahnfüllung Nicht versichert (0 €), sofern  "nicht versichert steht"
Zahnextraktion Als OP versichert (unbegrenzt!)
Zahnwurzelbehandlung Als OP versichert (unbegrenzt!)

Warum ist das so geregelt?

Zahnersatz und prothetische Leistungen gelten nicht als medizinisch zwingende Heilbehandlung im engeren Sinn, sondern als weitergehende zahnmedizinische Versorgung.

Operationen hingegen dienen der akuten medizinischen Versorgung – deshalb sind sie versichert.


Fazit

✔ 0 € bei Zahnbehandlungen bezieht sich auf Zahnersatz & prothetische Maßnahmen
✔ Operative Zahnmaßnahmen sind weiterhin versichert
✔ Maßgeblich ist die OP-Definition der Versicherungsbedingungen