Warum steht auf meinem Versicherungsschein bei Zahnbehandlungen 0 €?
Wenn auf deinem Versicherungsschein bei „Zahnbehandlungen“ ein Betrag von 0 € steht, bedeutet das:
Was ist damit genau gemeint?
Mit „Zahnbehandlungen“ im Sinne der Tarifübersicht sind insbesondere gemeint:
-
Zahnkronen
-
Zahnersatz
-
Zahnfüllungen
-
prothetische Maßnahmen
-
Kieferkorrekturen
-
ästhetische Zahnmaßnahmen
Diese Leistungen sind – je nach Tarif – entweder begrenzt oder nicht versichert.
Was ist trotzdem versichert?
Wichtig:
Bestimmte Zahnmaßnahmen gelten als Operation und sind daher im OP-Schutz oder Volltarif enthalten, zum Beispiel:
-
Zahnextraktionen (Zahnentfernung)
-
Zahnwurzelbehandlungen
-
Gingivoplastik (wenn operativ notwendig)
Diese fallen unter die OP-Definition (chirurgischer Eingriff unter Anästhesie) und werden im Rahmen der OP-Leistungen erstattet.
Unterschied zwischen Zahnbehandlung und Zahn-OP
| Leistung | Versicherungsstatus |
|---|---|
| Zahnkrone | Nicht versichert (0 €), sofern "nicht versichert steht" |
| Zahnersatz | Nicht versichert (0 €), sofern "nicht versichert steht" |
| Zahnfüllung | Nicht versichert (0 €), sofern "nicht versichert steht" |
| Zahnextraktion | Als OP versichert (unbegrenzt!) |
| Zahnwurzelbehandlung | Als OP versichert (unbegrenzt!) |
Warum ist das so geregelt?
Zahnersatz und prothetische Leistungen gelten nicht als medizinisch zwingende Heilbehandlung im engeren Sinn, sondern als weitergehende zahnmedizinische Versorgung.
Operationen hingegen dienen der akuten medizinischen Versorgung – deshalb sind sie versichert.
Fazit
✔ 0 € bei Zahnbehandlungen bezieht sich auf Zahnersatz & prothetische Maßnahmen
✔ Operative Zahnmaßnahmen sind weiterhin versichert
✔ Maßgeblich ist die OP-Definition der Versicherungsbedingungen