Was gilt als Krankheit in der Hundekrankenversicherung?
Damit eine Leistung aus der Hundekrankenversicherung erfolgen kann, muss ein sogenannter „Versicherungsfall“ vorliegen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Definition des Begriffs Krankheit.
Definition laut Versicherungsbedingungen
Als Krankheit gilt:
Ein anormaler, unvorhersehbar eintretender körperlicher Zustand des versicherten Tieres, der nach dem allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland behandlungsbedürftig ist.
Entscheidend sind also drei Kriterien:
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Der Zustand ist nicht normal
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Er tritt unvorhersehbar ein
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Er ist behandlungsbedürftig
Was bedeutet das konkret?
Eine Krankheit liegt vor, wenn beispielsweise:
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Entzündungen auftreten
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Infektionen diagnostiziert werden
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Organe nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren
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akute oder chronische Beschwerden medizinisch behandelt werden müssen
Die Diagnose muss sich am aktuellen tiermedizinischen Standard in Deutschland orientieren.
Was zählt nicht automatisch als Krankheit?
Nicht jeder körperliche Zustand ist automatisch eine versicherte Krankheit.
Kein Versicherungsfall liegt zum Beispiel vor bei:
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kosmetischen Eingriffen
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Maßnahmen zur Rassestandards-Anpassung
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vorsorglichen Screenings ohne medizinische Notwendigkeit
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bekannten Vorerkrankungen vor Vertragsbeginn
Entscheidend ist immer, ob eine medizinische Behandlungsbedürftigkeit vorliegt.
Unterschied zwischen Krankheit und Unfall
Eine Krankheit entwickelt sich aus einem körperlichen Prozess heraus.
Ein Unfall hingegen ist:
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ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis
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mit unmittelbarer körperlicher Schädigung
Beispiele für Unfälle sind Stürze, Bissverletzungen oder das Verschlucken von Fremdkörpern.
Beide Fälle können versichert sein – jedoch gelten unterschiedliche Regelungen.
Warum ist diese Definition wichtig?
Ob eine Leistung erstattet wird, hängt davon ab, ob die Diagnose unter die vertragliche Definition von „Krankheit“ fällt.
Die Versicherung prüft daher:
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Wann sind erste Symptome aufgetreten?
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Wann wurde die Diagnose gestellt?
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War die Erkrankung bei Vertragsabschluss bereits bekannt?
Fazit
Eine Krankheit liegt vor, wenn ein unvorhersehbarer, behandlungsbedürftiger körperlicher Zustand nach tiermedizinischem Standard festgestellt wird.
Diese Definition ist die Grundlage für die Leistungspflicht in der Hundekrankenversicherung.