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Was gilt als Unfall in der Hundekrankenversicherung?

Damit Leistungen aus der Hundekrankenversicherung erbracht werden können, muss ein sogenannter Versicherungsfall vorliegen. Neben der Krankheit ist der Unfall eine zentrale Leistungsgrundlage.

Definition laut Versicherungsbedingungen

Ein Unfall liegt vor, wenn:

Ein plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung verursacht.

Wesentliche Merkmale sind:

  • Das Ereignis tritt plötzlich ein

  • Es wirkt von außen auf den Körper ein

  • Es führt zu einer unmittelbaren körperlichen Schädigung


Beispiele für versicherte Unfälle

Typische Unfälle sind:

  • Sturz oder Zusammenstoß

  • Bissverletzungen

  • Verkehrsunfälle

  • Schnittverletzungen

  • Knochenbrüche durch äußere Einwirkung

Auch ausdrücklich als Unfall gewertet werden:

  • Verschlucken von Fremdkörpern

  • Vergiftungen (inkl. Lebensmittelvergiftung)


Abgrenzung zur Krankheit

Ein Unfall entsteht durch ein äußeres Ereignis.

Eine Krankheit hingegen entwickelt sich aus einem inneren körperlichen Prozess heraus.

Beispiel:

  • Kreuzbandriss nach einem Sturz → Unfall

  • Kreuzbandriss durch degenerative Veränderung → Krankheit

Die Ursache entscheidet über die Einordnung.


Besonderheit: Wartezeit bei Unfall

Bei unfallbedingten Behandlungen gilt in der Regel:

  • Keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Krankheit.


Fazit

Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis mit unmittelbarer gesundheitlicher Schädigung.

Er ist – je nach Tarif – ohne Wartezeit versichert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.