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Was ist das „Abrechnungsjahr“ in der Hundekrankenversicherung?

Kurzantwort: Das Abrechnungsjahr ist ein Zeitraum von 12 Monaten, der ab dem individuellen Versicherungsbeginn läuft. Es ist kein Kalenderjahr, sondern beginnt jedes Jahr am Tag und Monat deines Vertragsstarts. Grundlage: AVB Tier-KV, Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.9

📅 Was bedeutet „Abrechnungsjahr“ konkret?

In den Bedingungen steht:

„Jährliche Begrenzungen (Jahreshöchstentschädigung und andere Entschädigungsgrenzen) gelten immer für einen Zeitraum von zwölf Monaten (Abrechnungsjahr). Dieser Zeitraum beginnt immer an dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns.“
(AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.9)

Das bedeutet:

  • Das Abrechnungsjahr dauert immer 12 Monate

  • Es startet jedes Jahr am Datum deines Versicherungsbeginns

  • Es endet 12 Monate später


📌 Wichtig: Kein Kalenderjahr

Viele Hundebesitzer denken, die Leistungsgrenzen gelten von Januar bis Dezember.

Das ist nicht korrekt.

Beispiel:

Versicherungsbeginn: 15. März 2024

    1. Abrechnungsjahr: 15.03.2024 – 14.03.2025

    1. Abrechnungsjahr: 15.03.2025 – 14.03.2026

Die Leistungsgrenzen werden also jedes Jahr am 15. März zurückgesetzt – nicht am 1. Januar.


📊 Welche Leistungen sind vom Abrechnungsjahr betroffen?

Das Abrechnungsjahr ist entscheidend für:

  • Jahreshöchstentschädigung (Heilbehandlung oder OP – falls vereinbart)

  • Vorsorgepauschale (z. B. Impfungen, Zahnsteinentfernung)

  • Jährliche Entschädigungsgrenzen

  • Zahnbehandlungsbudgets (falls tariflich vereinbart)

Sobald das neue Abrechnungsjahr beginnt, stehen diese Budgets wieder vollständig zur Verfügung.


🧮 Beispiel zur Vorsorgepauschale

Versicherungsbeginn: 01.07.2024
Vorsorgebudget: 100 € pro Abrechnungsjahr

  • Impfungen im Oktober: 80 €

  • Zahnstein im März: 20 €
    → Budget ausgeschöpft

Am 01.07.2025 beginnt das neue Abrechnungsjahr
→ Wieder 100 € verfügbar


⚠️ Abrechnungsjahr vs. Versicherungsjahr

Das Abrechnungsjahr ist nicht zwingend identisch mit dem Versicherungsjahr, wenn die Vertragslaufzeit nicht genau 12 Monate beträgt (z. B. verkürzte Erstlaufzeit).

Die Regelung zum Abrechnungsjahr bezieht sich ausschließlich auf Leistungsgrenzen, nicht auf Kündigungsfristen.


🔎 Warum ist das wichtig?

Wenn du kurz vor Ende deines Abrechnungsjahres eine größere Behandlung planst, kann es strategisch sinnvoll sein, Leistungen zeitlich zu koordinieren – da sich Budgets mit Beginn des neuen Abrechnungsjahres erneuern.


🧠 Fazit

✔ Abrechnungsjahr = 12 Monate
✔ Startet am individuellen Versicherungsbeginn
✔ Kein Kalenderjahr
✔ Relevant für Jahreshöchstentschädigung & Vorsorgebudget
✔ Budgets werden jährlich neu aufgeladen