Was passiert, wenn mein Hund verstirbt?
Der Tod des eigenen Hundes ist emotional extrem belastend. Neben der Trauer stellen sich häufig auch organisatorische Fragen zur Hundekrankenversicherung: Was passiert mit dem Vertrag? Muss ich kündigen? Gibt es eine Erstattung? Wird eine Einschläferung übernommen?
📌 1. Endet die Versicherung automatisch beim Tod des Hundes?
Nein – der Versicherungsvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Tieres.
Du musst den Tod aktiv melden, damit der Vertrag beendet werden kann.
📄 2. Was musst du tun?
🔹 Schritt 1: Todesfall melden
Melde den Todesfall schriftlich bei der Versicherung.
Benötigte Angaben:
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Versicherungsnummer
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Name des Hundes
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Chipnummer
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Datum des Todes
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ggf. tierärztliche Bescheinigung
Die Meldung kann erfolgen per:
📧 E-Mail kontakt@dogprotect24.de
📬 Post Dogprotect24, Höninger Weg 153a, 50969 Köln
📱 WhatsApp / Kundenservice 0221 82829878
🔹 Schritt 2: Vertragsbeendigung
Der Vertrag endet mit Zugang der Mitteilung bzw. zum angegebenen Datum des Todes.
Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet, sofern sie auf Zeiträume nach dem Tod entfallen.
💶 3. Wird eine Einschläferung übernommen?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.
Laut AVB (Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.6):
Wenn der Gesundheitszustand des versicherten Tieres nicht wiederhergestellt werden kann und eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten ist, werden die Kosten nach GOT erstattet.
Wichtig:
✔ Tierärztliche medizinische Notwendigkeit muss vorliegen
✔ Erstattung erfolgt gemäß GOT
✔ Nur die Einschläferung selbst ist versichert
✔ Bestattungskosten sind nicht enthalten (außer tariflich gesondert vereinbart)
📦 4. Was ist mit Bestattungskosten?
Bestattungskosten sind nicht automatisch versichert.
In den Premium Pluss-Tarifen kann jedoch ein Zuschuss vorgesehen sein (z. B. ab einem bestimmten Versicherungsjahr).
Maßgeblich ist immer dein individueller Versicherungsschein.
⏳ 5. Was passiert mit laufenden Behandlungen?
Wichtig:
Rechnungen für Behandlungen nach dem Vertragsende (also nach dem Tod) sind nicht erstattungsfähig.
Rechnungen, die sich auf Behandlungen vor Vertragsende beziehen, können weiterhin eingereicht werden.
📊 6. Gibt es eine Beitragsrückzahlung?
Ja – sofern Beiträge für Zeiträume nach dem Tod bereits gezahlt wurden.
Die Abrechnung erfolgt anteilig bis zum Vertragsende.
🧠 Häufige Fragen
Muss ich kündigen?
Nein – eine Kündigung ist nicht notwendig. Eine Mitteilung über den Todesfall reicht.
Muss ich die Versichertenkarte zurücksenden?
In der Regel nicht erforderlich – aber Vertrag wird deaktiviert.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Die Mindestlaufzeit bleibt grundsätzlich bestehen, jedoch endet das versicherte Risiko mit dem Tod.
Fazit
Wenn dein Hund verstirbt:
✔ Todesfall melden
✔ Vertrag wird beendet
✔ Einschläferung wird bei medizinischer Notwendigkeit übernommen
✔ Beiträge werden anteilig erstattet
✔ Keine Erstattung für Leistungen nach Vertragsende
Auch wenn es ein schwerer Moment ist – organisatorisch ist der Ablauf klar geregelt.