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Was passiert, wenn mein Hund verstirbt?

Der Tod des eigenen Hundes ist emotional extrem belastend. Neben der Trauer stellen sich häufig auch organisatorische Fragen zur Hundekrankenversicherung: Was passiert mit dem Vertrag? Muss ich kündigen? Gibt es eine Erstattung? Wird eine Einschläferung übernommen?

📌 1. Endet die Versicherung automatisch beim Tod des Hundes?

Nein – der Versicherungsvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Tieres.

Du musst den Tod aktiv melden, damit der Vertrag beendet werden kann.


📄 2. Was musst du tun?

🔹 Schritt 1: Todesfall melden

Melde den Todesfall schriftlich bei der Versicherung.

Benötigte Angaben:

  • Versicherungsnummer

  • Name des Hundes

  • Chipnummer

  • Datum des Todes

  • ggf. tierärztliche Bescheinigung

Die Meldung kann erfolgen per:

📧 E-Mail kontakt@dogprotect24.de
📬 Post Dogprotect24, Höninger Weg 153a, 50969 Köln
📱 WhatsApp / Kundenservice 0221 82829878 


🔹 Schritt 2: Vertragsbeendigung

Der Vertrag endet mit Zugang der Mitteilung bzw. zum angegebenen Datum des Todes.

Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet, sofern sie auf Zeiträume nach dem Tod entfallen.


💶 3. Wird eine Einschläferung übernommen?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.

Laut AVB (Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.6):

Wenn der Gesundheitszustand des versicherten Tieres nicht wiederhergestellt werden kann und eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten ist, werden die Kosten nach GOT erstattet.

Wichtig:

✔ Tierärztliche medizinische Notwendigkeit muss vorliegen
✔ Erstattung erfolgt gemäß GOT
✔ Nur die Einschläferung selbst ist versichert
✔ Bestattungskosten sind nicht enthalten (außer tariflich gesondert vereinbart)


📦 4. Was ist mit Bestattungskosten?

Bestattungskosten sind nicht automatisch versichert.

In den Premium Pluss-Tarifen kann jedoch ein Zuschuss vorgesehen sein (z. B. ab einem bestimmten Versicherungsjahr).

Maßgeblich ist immer dein individueller Versicherungsschein.


⏳ 5. Was passiert mit laufenden Behandlungen?

Wichtig:

Rechnungen für Behandlungen nach dem Vertragsende (also nach dem Tod) sind nicht erstattungsfähig.

Rechnungen, die sich auf Behandlungen vor Vertragsende beziehen, können weiterhin eingereicht werden.


📊 6. Gibt es eine Beitragsrückzahlung?

Ja – sofern Beiträge für Zeiträume nach dem Tod bereits gezahlt wurden.

Die Abrechnung erfolgt anteilig bis zum Vertragsende.


🧠 Häufige Fragen

Muss ich kündigen?

Nein – eine Kündigung ist nicht notwendig. Eine Mitteilung über den Todesfall reicht.

Muss ich die Versichertenkarte zurücksenden?

In der Regel nicht erforderlich – aber Vertrag wird deaktiviert.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Die Mindestlaufzeit bleibt grundsätzlich bestehen, jedoch endet das versicherte Risiko mit dem Tod.


Fazit

Wenn dein Hund verstirbt:

✔ Todesfall melden
✔ Vertrag wird beendet
✔ Einschläferung wird bei medizinischer Notwendigkeit übernommen
✔ Beiträge werden anteilig erstattet
✔ Keine Erstattung für Leistungen nach Vertragsende

Auch wenn es ein schwerer Moment ist – organisatorisch ist der Ablauf klar geregelt.