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Welche Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen?

Nicht jede tierärztliche Behandlung ist automatisch versichert. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Tier-KV, Stand 01.01.2024) regeln klar, welche Leistungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hier erklären wir dir transparent und verständlich die wichtigsten Ausschlüsse gemäß Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 5.2.

📌 Grundlage: AVB Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.2

Diese Ausschlüsse gelten für alle Leistungsarten – also sowohl für:

  • Heilbehandlungskosten (A1)

  • Operationskosten (A2)

Das bedeutet: Wenn eine Maßnahme unter 5.2 fällt, ist sie grundsätzlich nicht versichert – unabhängig vom gewählten Tarif.


❌ 1. Operationen zur Herstellung des Rassestandards

Nicht versichert sind:

Behandlungen oder Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen.

Beispiele:

  • ästhetische Eingriffe

  • kosmetische Korrekturen

  • chirurgische Anpassungen ohne medizinische Notwendigkeit

➡ Versicherungsschutz besteht nur bei medizinischer Notwendigkeit.


❌ 2. Brachycephales Syndrom (z. B. zu langes Gaumensegel)

Ausgeschlossen sind:

Behandlungen oder Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom.

Beispiel:

  • Operation eines zu langen Gaumensegels

  • chirurgische Nasenlochvergrößerung

Diese Eingriffe gelten als rassetypische Problematik und sind laut AVB ausgeschlossen.


❌ 3. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Kein Versicherungsschutz besteht bei:

Schäden, die vorsätzlich durch den Halter oder Familienangehörige verursacht wurden.

Beispiel:

  • absichtliche Verletzung

  • arglistig geltend gemachte Schäden

Hier entfällt der Versicherungsschutz vollständig.


❌ 4. Krieg, Aufruhr, Gewaltereignisse

Nicht versichert sind Behandlungen aufgrund von:

  • Kriegsereignissen

  • Aufständen

  • öffentlichen Gewalttätigkeiten

Diese Ausschlüsse entsprechen branchenüblichen Versicherungsregelungen.


❌ 5. Naturkatastrophen & Kernenergie

Nicht übernommen werden Behandlungen infolge von:

  • Erdbeben

  • Überschwemmungen

  • Kernenergie

Auch diese Risiken sind standardmäßig ausgeschlossen.


❌ 6. Epidemien & Pandemien

Behandlungen von Krankheiten,

die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen,

sind laut AVB ausgeschlossen.


❌ 7. Goldakupunktur / Goldimplantation

Explizit ausgeschlossen sind:

  • Goldakupunktur

  • Goldimplantation

  • Golddrahtimplantation

Wichtig:
Diese Maßnahmen sind selbst dann ausgeschlossen, wenn sie medizinisch empfohlen werden.


❌ 8. Kryptorchismus

Nicht versichert sind:

Behandlungen oder Operationen aufgrund von Kryptorchismus
(Hodenfehlstand außerhalb des Hodensacks)


❌ 9. Ernährungsberatung ohne Indikation

Nicht übernommen werden:

  • Rationsberechnungen ohne medizinische Indikation

  • allgemeine Ernährungsberatung


❌ 10. Zucht & Zuchtzulassung

Nicht versichert sind:

  • Untersuchungen zur Zuchtzulassung

  • Feststellung der Zuchttauglichkeit

  • vorsorgliche Untersuchungen auf rassespezifische Erkrankungen


❌ 11. Schädlingsbekämpfungsmittel

Nicht erstattet werden:

  • Fogger

  • Umgebungssprays

  • Mittel zur Reinigung der Umgebung

Versichert sind nur Mittel zur direkten Behandlung am Tier.


📌 Wichtiger Unterschied

Viele Halter verwechseln:

  • Ausschlüsse aus 5.2

  • mit Wartezeiten

  • oder mit bekannten Vorerkrankungen (5.1)

Wichtig:

Ein Ausschluss nach 5.2 bedeutet:
Keine Leistung – unabhängig vom Zeitpunkt oder Tarif.