Welche Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen?
Nicht jede tierärztliche Behandlung ist automatisch versichert. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Tier-KV, Stand 01.01.2024) regeln klar, welche Leistungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hier erklären wir dir transparent und verständlich die wichtigsten Ausschlüsse gemäß Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 5.2.
📌 Grundlage: AVB Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.2
Diese Ausschlüsse gelten für alle Leistungsarten – also sowohl für:
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Heilbehandlungskosten (A1)
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Operationskosten (A2)
Das bedeutet: Wenn eine Maßnahme unter 5.2 fällt, ist sie grundsätzlich nicht versichert – unabhängig vom gewählten Tarif.
❌ 1. Operationen zur Herstellung des Rassestandards
Nicht versichert sind:
Behandlungen oder Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen.
Beispiele:
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ästhetische Eingriffe
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kosmetische Korrekturen
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chirurgische Anpassungen ohne medizinische Notwendigkeit
➡ Versicherungsschutz besteht nur bei medizinischer Notwendigkeit.
❌ 2. Brachycephales Syndrom (z. B. zu langes Gaumensegel)
Ausgeschlossen sind:
Behandlungen oder Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom.
Beispiel:
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Operation eines zu langen Gaumensegels
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chirurgische Nasenlochvergrößerung
Diese Eingriffe gelten als rassetypische Problematik und sind laut AVB ausgeschlossen.
❌ 3. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
Schäden, die vorsätzlich durch den Halter oder Familienangehörige verursacht wurden.
Beispiel:
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absichtliche Verletzung
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arglistig geltend gemachte Schäden
Hier entfällt der Versicherungsschutz vollständig.
❌ 4. Krieg, Aufruhr, Gewaltereignisse
Nicht versichert sind Behandlungen aufgrund von:
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Kriegsereignissen
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Aufständen
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öffentlichen Gewalttätigkeiten
Diese Ausschlüsse entsprechen branchenüblichen Versicherungsregelungen.
❌ 5. Naturkatastrophen & Kernenergie
Nicht übernommen werden Behandlungen infolge von:
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Erdbeben
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Überschwemmungen
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Kernenergie
Auch diese Risiken sind standardmäßig ausgeschlossen.
❌ 6. Epidemien & Pandemien
Behandlungen von Krankheiten,
die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen,
sind laut AVB ausgeschlossen.
❌ 7. Goldakupunktur / Goldimplantation
Explizit ausgeschlossen sind:
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Goldakupunktur
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Goldimplantation
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Golddrahtimplantation
Wichtig:
Diese Maßnahmen sind selbst dann ausgeschlossen, wenn sie medizinisch empfohlen werden.
❌ 8. Kryptorchismus
Nicht versichert sind:
Behandlungen oder Operationen aufgrund von Kryptorchismus
(Hodenfehlstand außerhalb des Hodensacks)
❌ 9. Ernährungsberatung ohne Indikation
Nicht übernommen werden:
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Rationsberechnungen ohne medizinische Indikation
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allgemeine Ernährungsberatung
❌ 10. Zucht & Zuchtzulassung
Nicht versichert sind:
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Untersuchungen zur Zuchtzulassung
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Feststellung der Zuchttauglichkeit
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vorsorgliche Untersuchungen auf rassespezifische Erkrankungen
❌ 11. Schädlingsbekämpfungsmittel
Nicht erstattet werden:
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Fogger
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Umgebungssprays
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Mittel zur Reinigung der Umgebung
Versichert sind nur Mittel zur direkten Behandlung am Tier.
📌 Wichtiger Unterschied
Viele Halter verwechseln:
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Ausschlüsse aus 5.2
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mit Wartezeiten
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oder mit bekannten Vorerkrankungen (5.1)
Wichtig:
Ein Ausschluss nach 5.2 bedeutet:
➡ Keine Leistung – unabhängig vom Zeitpunkt oder Tarif.