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Werden Medikamente, Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel übernommen?

Erstattet die Hundekrankenversicherung Medikamente, Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel? Hier erfährst du, wann Kosten übernommen werden und welche Voraussetzungen gelten.

Was genau ist versichert?

Erstattet werden Kosten für:

✅ Medikamente

  • Tabletten

  • Injektionen

  • Salben

  • Antibiotika

  • Schmerzmittel

  • Entzündungshemmer

Voraussetzung: Sie müssen vom Tierarzt verordnet oder verschrieben worden sein.


✅ Verbrauchsmaterial

Zum Beispiel:

  • Verbandsmaterial

  • Spritzen

  • Kanülen

  • Nahtmaterial

  • Infusionslösungen

Auch hier gilt: Nur wenn sie im Rahmen einer medizinisch notwendigen Behandlung eingesetzt werden.


✅ Hilfsmittel

Dazu zählen unter anderem:

  • medizinische Halskrausen

  • Schienen

  • therapeutische Bandagen

  • spezielle medizinische Stützsysteme

Wichtig: Das Hilfsmittel muss veterinärmedizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.


Welche Voraussetzungen gelten?

Die Erstattung erfolgt nur, wenn:

✔ Die Maßnahme medizinisch notwendig ist
✔ Sie dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft entspricht
✔ Eine tierärztliche Verordnung vorliegt
✔ Die Kosten ordnungsgemäß auf der Rechnung ausgewiesen sind


Was wird nicht übernommen?

Nicht erstattet werden:

❌ Mittel zur Reinigung oder Schädlingsbekämpfung, die nicht direkt am Tier angewendet werden (z. B. Umgebungssprays, Fogger)
❌ Ergänzungsfuttermittel ohne medizinische Indikation
❌ Pflegemittel außerhalb medizinischer Notwendigkeit

Außerdem gelten die allgemeinen Leistungsausschlüsse gemäß Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 5.


Wie hoch ist die Erstattung?

Die Erstattung erfolgt:

  • im Rahmen des gewählten Tarifs

  • unter Berücksichtigung einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung

  • unter Beachtung einer eventuell vereinbarten Jahreshöchstentschädigung

Die genaue Höhe findest du immer in deinem Versicherungsschein.


Fazit

Medikamente, Verbrauchsmaterial und medizinisch notwendige Hilfsmittel sind grundsätzlich versichert – sofern sie tierärztlich verordnet wurden und medizinisch erforderlich sind.

Entscheidend ist immer:
Die medizinische Notwendigkeit und die ordnungsgemäße Dokumentation auf der Tierarztrechnung.