Werden Röntgen, CT oder MRT beim OP-Schutz übernommen?
Ja – Röntgen, CT oder MRT werden beim OP-Schutz übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind und im direkten Zusammenhang mit einer tatsächlich durchgeführten Operation stehen.
Wann sind Röntgen, CT oder MRT versichert?
Bildgebende Verfahren wie:
-
Röntgen
-
CT (Computertomographie)
-
MRT (Magnetresonanztomographie)
-
Ultraschall
sind im OP-Schutz versichert, wenn:
✔ sie zur Diagnose einer operationspflichtigen Erkrankung dienen
✔ sie medizinisch notwendig sind
✔ die Operation anschließend tatsächlich durchgeführt wird
Das ist wichtig:
Die Diagnostik muss unmittelbar zur OP führen.
Wann besteht kein Leistungsanspruch?
Kommt es nach der Diagnostik nicht zur Operation, besteht beim reinen OP-Schutz kein Anspruch auf Erstattung.
Das ist eindeutig geregelt:
Wird eine Operation nicht durchgeführt, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.
A3688 (8)
Das bedeutet:
-
MRT ohne anschließende OP → nicht versichert
-
Röntgen zur reinen Abklärung → nicht versichert
-
CT bei Verdacht, aber konservative Therapie → nicht versichert
Warum ist das logisch?
Der OP-Schutz ist kein Volltarif.
Er deckt:
-
Operationen
-
notwendige Voruntersuchungen
-
Nachbehandlung im definierten Zeitraum
Er deckt nicht:
-
reine Diagnostik ohne OP
-
konservative Behandlungen
-
allgemeine Krankheitsabklärung
Dafür ist die Hundekrankenversicherung zuständig.
Wichtiger Unterschied zu vielen Wettbewerbern
Einige Anbieter begrenzen:
-
Anzahl der Voruntersuchungen
-
oder erlauben nur Diagnostik am Vortag
-
oder setzen Summenlimits
Beim OP-Schutz gilt:
Es gibt keine künstliche Begrenzung auf „eine Untersuchung“.
Entscheidend ist allein der medizinische Zusammenhang mit der OP.
Praxisbeispiel 1 – versichert
Hund mit neurologischen Ausfällen.
-
MRT
-
CT
-
Blutuntersuchung
-
Bandscheiben-Operation
Ergebnis:
Die bildgebenden Verfahren sind als notwendige Voruntersuchung versichert.
Praxisbeispiel 2 – nicht versichert
Hund mit Lahmheit.
-
Röntgen
-
MRT
-
Diagnose Arthrose
-
Keine OP – konservative Therapie
Ergebnis:
Die Diagnostik ist nicht versichert, da keine Operation durchgeführt wurde.
Zusammenfassung
✔ Röntgen, CT und MRT sind versichert
✔ Voraussetzung: tatsächliche Operation
✔ Keine künstliche Begrenzung auf eine Untersuchung
✔ Keine feste Summenobergrenze für OP-Diagnostik
✖ Keine Erstattung ohne OP