Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Werden Röntgen, CT oder MRT beim OP-Schutz übernommen?

Ja – Röntgen, CT oder MRT werden beim OP-Schutz übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind und im direkten Zusammenhang mit einer tatsächlich durchgeführten Operation stehen.

Wann sind Röntgen, CT oder MRT versichert?

Bildgebende Verfahren wie:

  • Röntgen

  • CT (Computertomographie)

  • MRT (Magnetresonanztomographie)

  • Ultraschall

sind im OP-Schutz versichert, wenn:

✔ sie zur Diagnose einer operationspflichtigen Erkrankung dienen
✔ sie medizinisch notwendig sind
✔ die Operation anschließend tatsächlich durchgeführt wird

Das ist wichtig:
Die Diagnostik muss unmittelbar zur OP führen.


Wann besteht kein Leistungsanspruch?

Kommt es nach der Diagnostik nicht zur Operation, besteht beim reinen OP-Schutz kein Anspruch auf Erstattung.

Das ist eindeutig geregelt:

Wird eine Operation nicht durchgeführt, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.

A3688 (8)

Das bedeutet:

  • MRT ohne anschließende OP → nicht versichert

  • Röntgen zur reinen Abklärung → nicht versichert

  • CT bei Verdacht, aber konservative Therapie → nicht versichert


Warum ist das logisch?

Der OP-Schutz ist kein Volltarif.

Er deckt:

  • Operationen

  • notwendige Voruntersuchungen

  • Nachbehandlung im definierten Zeitraum

Er deckt nicht:

  • reine Diagnostik ohne OP

  • konservative Behandlungen

  • allgemeine Krankheitsabklärung

Dafür ist die Hundekrankenversicherung zuständig.


Wichtiger Unterschied zu vielen Wettbewerbern

Einige Anbieter begrenzen:

  • Anzahl der Voruntersuchungen

  • oder erlauben nur Diagnostik am Vortag

  • oder setzen Summenlimits

Beim OP-Schutz gilt:

Es gibt keine künstliche Begrenzung auf „eine Untersuchung“.
Entscheidend ist allein der medizinische Zusammenhang mit der OP.


Praxisbeispiel 1 – versichert

Hund mit neurologischen Ausfällen.

  1. MRT

  2. CT

  3. Blutuntersuchung

  4. Bandscheiben-Operation

Ergebnis:
Die bildgebenden Verfahren sind als notwendige Voruntersuchung versichert.


Praxisbeispiel 2 – nicht versichert

Hund mit Lahmheit.

  1. Röntgen

  2. MRT

  3. Diagnose Arthrose

  4. Keine OP – konservative Therapie

Ergebnis:
Die Diagnostik ist nicht versichert, da keine Operation durchgeführt wurde.


Zusammenfassung

✔ Röntgen, CT und MRT sind versichert
✔ Voraussetzung: tatsächliche Operation
✔ Keine künstliche Begrenzung auf eine Untersuchung
✔ Keine feste Summenobergrenze für OP-Diagnostik

✖ Keine Erstattung ohne OP