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Werden Zahnbehandlungen bei Dogprotect24 übernommen?

👉 Ja — Zahnbehandlungen werden bei Dogprotect24 übernommen, aber nur unter bestimmten Bedingungen und abhängig vom gewählten Tarif und Umfang der Leistung (z. B. Hundekrankenversicherung vs. OP-Schutz).

🧠 Grundsätzliches Verständnis

Es gibt zwei unterschiedliche „Zahn-Bereiche“ im Versicherungsschutz:

  1. Hundekrankenversicherung: deckt zahnmedizinische und zahnchirurgische Leistungen je nach Tarif ab

  2. OP-Schutz: übernimmt nur operative Zahnleistungen (wenn chirurgischer Eingriff nötig ist)

Rohes Prinzip:

🔹 Nicht-operative Zahnleistungen → nur über die Hundekrankenversicherung
🔹 Operative Zahnleistungen → über OP-Schutz oder Hundekrankenversicherung
🔹 Nicht versichert → Zahnleistungen ohne medizinische Notwendigkeit


🪥 Was zählt als Zahnbehandlung?

🟢 Im Rahmen der Hundekrankenversicherung

Je nach Tarif sind folgende nicht-operative und operative Zahnleistungen versichert:

✔ Zahnsteinentfernung
✔ Zahnreinigung
✔ Zahnfüllungen
✔ Korrektur angeborener Anomalien
✔ Wurzelbehandlungen
✔ Zahnersatz / Prothetik (tarifabhängig)
✔ Zahnextraktionen (OP-Charakter)

Beispiel:
In Top-, Premium- oder Premium-Plus-Tarifen sind im Rahmen der Heilbehandlung oft bis zu bestimmte Summen pro Jahr oder unbegrenzt Leistungen für:

  • Zahnsteinentfernung

  • Zahnreinigung

  • andere zahnärztliche Behandlungen

Diese werden im Rahmen der Heilbehandlungskosten erstattet, soweit sie tariflich vorgesehen sind.


🟡 Im Rahmen des OP-Schutzes

Der OP-Schutz übernimmt nur operative Eingriffe, also Zahnbehandlungen, bei denen chirurgisch eingegriffen wird, z. B.:

✔ Zahnextraktionen aufgrund von Krankheit oder Unfall
✔ operative Entfernung eines kranken Zahns
✔ chirurgische Behandlung von Zahnwurzelerkrankungen

➤ Diese Leistungen werden als OP-Leistung erstattet – nur wenn eine echte Operation durchgeführt wird.
➤ Reine Zahnreinigungen oder nicht-operative Maßnahmen sind keine OP-Leistung.

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🟠 Wann sind Zahnbehandlungen NICHT versichert?

❌ Zahnsteinentfernung ohne medizinische Notwendigkeit (nur kosmetisch)
❌ Zahnreinigungen ohne medizinischen Befund
❌ Zahnarzt- oder Tierarztbesuche ohne tatsächlichen Krankheitsfall
❌ Behandlungen im Rahmen von Rassestandards/Kosmetik
❌ Bodenständige Vorsorgemaßnahmen, wenn diese nicht im Tarif enthalten sind


📌 Unterschiede nach Tarif

Leistung/Zahnmaßnahme OP-Schutz Hundekrankenversicherung
Operative Zahnbehandlung (z. B. Zahnextraktion) ✔️ wenn OP durchgeführt ✔️
Nicht-operative Zahnreinigung ✔️ (tarifabhängig)
Zahnfüllung ✔️ (tarifabhängig)
Zahnersatz/Prothetik ggf. ✔️ (Premium/Premium Plus)
Zahnstein entfernen ✔️ (tarifabhängig)
Zahnkontrolle ohne Krankheit

🐶 Konkrete Beispiele

Beispiel 1 – operativer Eingriff

Ein Hund hat einen stark entzündeten Zahn, der gezogen werden muss:

  • OP-Schutz: übernimmt

  • Hundekrankenversicherung: übernimmt

Beispiel 2 – rein konservative Zahnreinigung

Routine-Zahnsteinentfernung ohne medizinische Diagnose:

  • OP-Schutz: nicht erstattungsfähig

  • Hundekrankenversicherung: erstattungsfähig, wenn der gewählte Tarif Vorsorge/Heilbehandlung einschließt


📊 Warum dieser Unterschied wichtig ist

Viele Hundehalter gehen davon aus, dass „Zahnbehandlungen immer versichert sind“.
Das ist nur im Rahmen einer Hundekrankenversicherung zutreffend – und selbst dort tarifabhängig.

Beim OP-Schutz zählt allein der chirurgische Charakter des Eingriffs.


🧠 Zusammenfassung

✔ Operative Zahnbehandlungen sind versichert – über OP-Schutz oder Hundekrankenversicherung
✔ Nicht-operative Zahnleistungen werden nur über die Hundekrankenversicherung erstattet
✔ Umfang und Erstattung hängen vom gewählten Tarif ab
✔ Reine Vorsorge/ kosmetische Maßnahmen sind nicht im OP-Schutz enthalten