Werden Zahnbehandlungen bei Dogprotect24 übernommen?
👉 Ja — Zahnbehandlungen werden bei Dogprotect24 übernommen, aber nur unter bestimmten Bedingungen und abhängig vom gewählten Tarif und Umfang der Leistung (z. B. Hundekrankenversicherung vs. OP-Schutz).
🧠 Grundsätzliches Verständnis
Es gibt zwei unterschiedliche „Zahn-Bereiche“ im Versicherungsschutz:
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Hundekrankenversicherung: deckt zahnmedizinische und zahnchirurgische Leistungen je nach Tarif ab
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OP-Schutz: übernimmt nur operative Zahnleistungen (wenn chirurgischer Eingriff nötig ist)
Rohes Prinzip:
🔹 Nicht-operative Zahnleistungen → nur über die Hundekrankenversicherung
🔹 Operative Zahnleistungen → über OP-Schutz oder Hundekrankenversicherung
🔹 Nicht versichert → Zahnleistungen ohne medizinische Notwendigkeit
🪥 Was zählt als Zahnbehandlung?
🟢 Im Rahmen der Hundekrankenversicherung
Je nach Tarif sind folgende nicht-operative und operative Zahnleistungen versichert:
✔ Zahnsteinentfernung
✔ Zahnreinigung
✔ Zahnfüllungen
✔ Korrektur angeborener Anomalien
✔ Wurzelbehandlungen
✔ Zahnersatz / Prothetik (tarifabhängig)
✔ Zahnextraktionen (OP-Charakter)
Beispiel:
In Top-, Premium- oder Premium-Plus-Tarifen sind im Rahmen der Heilbehandlung oft bis zu bestimmte Summen pro Jahr oder unbegrenzt Leistungen für:
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Zahnsteinentfernung
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Zahnreinigung
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andere zahnärztliche Behandlungen
Diese werden im Rahmen der Heilbehandlungskosten erstattet, soweit sie tariflich vorgesehen sind.
🟡 Im Rahmen des OP-Schutzes
Der OP-Schutz übernimmt nur operative Eingriffe, also Zahnbehandlungen, bei denen chirurgisch eingegriffen wird, z. B.:
✔ Zahnextraktionen aufgrund von Krankheit oder Unfall
✔ operative Entfernung eines kranken Zahns
✔ chirurgische Behandlung von Zahnwurzelerkrankungen
➤ Diese Leistungen werden als OP-Leistung erstattet – nur wenn eine echte Operation durchgeführt wird.
➤ Reine Zahnreinigungen oder nicht-operative Maßnahmen sind keine OP-Leistung.
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🟠 Wann sind Zahnbehandlungen NICHT versichert?
❌ Zahnsteinentfernung ohne medizinische Notwendigkeit (nur kosmetisch)
❌ Zahnreinigungen ohne medizinischen Befund
❌ Zahnarzt- oder Tierarztbesuche ohne tatsächlichen Krankheitsfall
❌ Behandlungen im Rahmen von Rassestandards/Kosmetik
❌ Bodenständige Vorsorgemaßnahmen, wenn diese nicht im Tarif enthalten sind
📌 Unterschiede nach Tarif
| Leistung/Zahnmaßnahme | OP-Schutz | Hundekrankenversicherung |
|---|---|---|
| Operative Zahnbehandlung (z. B. Zahnextraktion) | ✔️ wenn OP durchgeführt | ✔️ |
| Nicht-operative Zahnreinigung | ❌ | ✔️ (tarifabhängig) |
| Zahnfüllung | ❌ | ✔️ (tarifabhängig) |
| Zahnersatz/Prothetik | ❌ | ggf. ✔️ (Premium/Premium Plus) |
| Zahnstein entfernen | ❌ | ✔️ (tarifabhängig) |
| Zahnkontrolle ohne Krankheit | ❌ | ❌ |
🐶 Konkrete Beispiele
Beispiel 1 – operativer Eingriff
Ein Hund hat einen stark entzündeten Zahn, der gezogen werden muss:
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OP-Schutz: übernimmt
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Hundekrankenversicherung: übernimmt
Beispiel 2 – rein konservative Zahnreinigung
Routine-Zahnsteinentfernung ohne medizinische Diagnose:
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OP-Schutz: nicht erstattungsfähig
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Hundekrankenversicherung: erstattungsfähig, wenn der gewählte Tarif Vorsorge/Heilbehandlung einschließt
📊 Warum dieser Unterschied wichtig ist
Viele Hundehalter gehen davon aus, dass „Zahnbehandlungen immer versichert sind“.
Das ist nur im Rahmen einer Hundekrankenversicherung zutreffend – und selbst dort tarifabhängig.
Beim OP-Schutz zählt allein der chirurgische Charakter des Eingriffs.
🧠 Zusammenfassung
✔ Operative Zahnbehandlungen sind versichert – über OP-Schutz oder Hundekrankenversicherung
✔ Nicht-operative Zahnleistungen werden nur über die Hundekrankenversicherung erstattet
✔ Umfang und Erstattung hängen vom gewählten Tarif ab
✔ Reine Vorsorge/ kosmetische Maßnahmen sind nicht im OP-Schutz enthalten