Wird die Einschläferung (Euthanasie) meines Hundes übernommen?
Ja – die Kosten für eine Einschläferung werden übernommen, wenn sie tierärztlich angeraten ist, weil der Gesundheitszustand nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Grundlage: AVB Tier-KV Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.6
🐾 Wann ist die Einschläferung versichert?
Versichert ist die Tötung durch Injektion, wenn:
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der Gesundheitszustand des Tieres nicht wiederhergestellt werden kann
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das Leiden beendet werden muss
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ein Tierarzt die Einschläferung veterinärmedizinisch anrät
AVB Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.6
Das bedeutet: Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen – keine Entscheidung aus rein persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen.
💶 Welche Kosten werden übernommen?
Erstattet werden:
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die tierärztliche Vergütung nach der GOT
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ggf. notwendige Medikamente im Zusammenhang mit der Injektion
Die Erstattung erfolgt:
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bis zur vereinbarten GOT-Grenze (3-fach, im Notdienst bis 4-fach)
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unter Berücksichtigung einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung
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unter Berücksichtigung einer möglichen Jahreshöchstentschädigung
❌ Was wird nicht übernommen?
Nicht versichert sind:
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Einschläferungen ohne medizinische Indikation
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Einschläferung aus Bequemlichkeit oder Altersgründen ohne tierärztliche Notwendigkeit
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Bestattung, Einäscherung oder Kremierung
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Tierfriedhofs- oder Transportkosten nach dem Tod
Diese Leistungen sind in den Bedingungen nicht vorgesehen.
📌 Wichtiger Bedingungstext
„Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tieres nicht wiederhergestellt werden und ist, um das Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.“
(AVB Tier-KV, Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.6)
🧠 Beispiel
Ein Hund leidet an einem inoperablen Tumor mit massiven Schmerzen.
Der Tierarzt stellt fest, dass keine Therapie mehr möglich ist und rät zur Euthanasie.
➡️ Kosten der Injektion werden übernommen
➡️ Abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung
➡️ Bis zur GOT-Grenze
Nicht übernommen werden dagegen die Kosten für das Tierkrematorium.
🔎 Fazit
✔ Einschläferung ist versichert, wenn medizinisch notwendig
✔ Erstattung nach GOT
✔ Keine Übernahme von Bestattungs- oder Nebenkosten
✔ Tierärztliche Empfehlung ist Voraussetzung
Die Versicherung schützt dich also auch in der schwersten Situation – jedoch klar geregelt und ausschließlich bei medizinischer Notwendigkeit.