Zählen Nähen oder Klammern als Operation?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen zählen das Nähen oder Klammern einer Wunde als Operation im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Wann gilt Nähen oder Klammern als OP?
Eine Wundversorgung durch:
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Nähen
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Klammern
gilt als Operation, wenn sie unter:
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Narkose
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Sedierung
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oder Lokalanästhesie
durchgeführt wird.
Wichtig ist also nicht nur die Maßnahme selbst, sondern auch die Art der Durchführung.
Wann zählt es nicht als OP?
Keine Operation im Sinne der Bedingungen liegt vor, wenn:
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die Behandlung ohne Anästhesie erfolgt
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lediglich oberflächliche Maßnahmen durchgeführt werden
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kein chirurgischer Eingriff im Sinne der OP-Definition vorliegt
Zusätzlich gilt generell:
Eine Operation setzt voraus, dass Haut oder Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wird.
Warum ist das wichtig?
Im OP-Schutz sind ausschließlich operative Eingriffe versichert.
Ob eine Wundversorgung als OP gilt, entscheidet daher darüber, ob der OP-Tarif leistungspflichtig ist.
Fazit
✔ Nähen oder Klammern gilt als OP
✔ Voraussetzung: Durchführung unter Narkose, Sedierung oder Lokalanästhesie
✔ Maßgeblich ist die Definition in den Versicherungsbedingungen