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Zählen Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen als OP?

Ja. Sowohl Zahnextraktionen (Zahnentfernungen) als auch Zahnwurzelbehandlungen gelten als Operation – sofern sie unter: Narkose Sedierung oder Lokalanästhesie durchgeführt werden.

Warum gelten diese Maßnahmen als Operation?

Eine Operation liegt vor, wenn:

  • Haut oder Gewebe chirurgisch mehr als punktförmig durchtrennt wird

  • der Eingriff unter Anästhesie erfolgt

Bei einer Zahnextraktion oder einer chirurgischen Zahnwurzelbehandlung werden:

  • Zahnfleisch eröffnet

  • Gewebe chirurgisch bearbeitet

  • teilweise Knochenstrukturen freigelegt

Damit erfüllen diese Eingriffe die OP-Definition im Sinne der Versicherungsbedingungen.


Wichtig für OP-Schutz-Tarife

Im reinen OP-Schutz sind solche Zahn-OPs grundsätzlich versichert.

Nicht versichert sind dagegen:

  • Zahnkronen

  • Zahnersatz

  • rein kosmetische Zahnbehandlungen

  • einfache Zahnreinigungen

Hier handelt es sich nicht um operative Eingriffe.


Fazit

✔ Zahnextraktionen gelten als OP
✔ Zahnwurzelbehandlungen gelten als OP
✔ Voraussetzung: Durchführung unter Narkose, Sedierung oder Lokalanästhesie
✔ Prothetische Maßnahmen sind keine OP