Zählen Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen als OP?
Ja. Sowohl Zahnextraktionen (Zahnentfernungen) als auch Zahnwurzelbehandlungen gelten als Operation – sofern sie unter: Narkose Sedierung oder Lokalanästhesie durchgeführt werden.
Warum gelten diese Maßnahmen als Operation?
Eine Operation liegt vor, wenn:
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Haut oder Gewebe chirurgisch mehr als punktförmig durchtrennt wird
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der Eingriff unter Anästhesie erfolgt
Bei einer Zahnextraktion oder einer chirurgischen Zahnwurzelbehandlung werden:
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Zahnfleisch eröffnet
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Gewebe chirurgisch bearbeitet
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teilweise Knochenstrukturen freigelegt
Damit erfüllen diese Eingriffe die OP-Definition im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Wichtig für OP-Schutz-Tarife
Im reinen OP-Schutz sind solche Zahn-OPs grundsätzlich versichert.
Nicht versichert sind dagegen:
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Zahnkronen
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Zahnersatz
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rein kosmetische Zahnbehandlungen
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einfache Zahnreinigungen
Hier handelt es sich nicht um operative Eingriffe.
Fazit
✔ Zahnextraktionen gelten als OP
✔ Zahnwurzelbehandlungen gelten als OP
✔ Voraussetzung: Durchführung unter Narkose, Sedierung oder Lokalanästhesie
✔ Prothetische Maßnahmen sind keine OP