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Zahlt der OP-Schutz Zahnbehandlungen beim Hund?

👉 Ja – aber nur dann, wenn es sich um eine chirurgische Behandlung im Rahmen einer Operation handelt. Reine zahnärztliche Behandlungen ohne OP-Charakter werden im normalen OP-Schutz in der Regel nicht erstattet.

🦷 Was zählt als Zahnbehandlung?

Es gibt drei Kategorien von zahnärztlichen Leistungen beim Hund:

Leistungstyp Erstattung durch OP-Schutz
Zahnsteinentfernung / Basisbehandlung ❌ kein OP-Schutz
Zahnbehandlung mit operativem Eingriff (z. B. Zahnextraktion) ✅ OP-Schutz
Zahnersatz / Prothetik ❌ kein OP-Schutz

🧠 Warum ist das so?

Die OP-Versicherung ist spezifisch auf Operationen ausgerichtet.
Sie übernimmt Kosten für operative Eingriffe, nicht für allgemeine oder konservative Zahnbehandlungen.

Operative Eingriffe müssen erfüllt sein:

✔️ chirurgischer Eingriff in betroffene Strukturen
✔️ über eine rein punktuelle Maßnahme hinaus
✔️ medizinisch notwendig und vom Tierarzt dokumentiert

Beispiele:

  • ✔️ Zahnextraktion (chirurgischer Eingriff)

  • ✔️ Aufbohren / Entfernen eines Zahnabszesses

  • Zahnsteinentfernung ohne Schnitt

  • Routinekontrolle und Reinigung


📌 Definition laut Hundekranken-/OP-Tarif

In den Tarifen der Barmenia gilt grundsätzlich:

Operativ ist, was einen chirurgischen Eingriff darstellt – also das operative Entfernen, Eröffnen oder Abtragen von Gewebe oder Strukturen.

Sämtliche nicht-operative Maßnahmen sind Gesamt-Leistungen der Hundekrankenversicherung, nicht des OP-Schutzes.


🆚 Unterschied: OP-Schutz vs. Hundekrankenversicherung

Leistung OP-Schutz Hundekrankenversicherung
Zahnsteinentfernung ✔ (wenn versichert)
Routinekontrolle
Zahnextraktion (OP)
Zahnfüllung ggf. ✔ abhängig vom Tarif

💡 Merke: Viele Zahnbehandlungen sind medizinisch sinnvoll, aber nicht automatisch operativ im Sinne des OP-Schutzes.


🐶 Beispiele aus der Praxis

👇 Was der OP-Schutz zahlt

  • Zahnextraktion nach Abszess oder Trauma

  • Operative Entfernung eines kranken Zahns

  • Chirurgischer Eingriff bei Zahnfehlstellungen

  • OP wegen Kieferfraktur

👎 Was der OP-Schutz nicht zahlt

  • Zahnsteinentfernung

  • Zahnreinigung ohne OP-Charakter

  • Fluoridierung, Politur

  • Prophylaxebehandlungen


🔍 Häufige Fragen

Zahlt OP-Schutz den 4-fachen GOT-Satz bei Zahn-OPs?
✅ Ja – wenn der operative Eingriff als Notfall oder im Rahmen einer notwendigen Zahn-OP erfolgt und der GOT-Satz zulässig ist (z. B. Notdienst).

Zahlt der OP-Schutz Voruntersuchungen für Zahn-OPs?
❌ Nein – ohne tatsächliche Operation erfolgt keine Leistung.

Ist Zahnersatz (Prothesen) versichert?
In der OP-Versicherung nein. Nur in der Hundekrankenversicherung und dort je nach Tarif eventuell eingeschränkt.


📌 Fazit

➡️ Der OP-Schutz zahlt Zahnbehandlungen nur dann, wenn sie als tatsächliche Operation nach GOT definiert sind.
➡️ Reine Zahnreinigungen oder nicht-operative Maßnahmen gehören nicht zum OP-Schutz.
➡️ Für breitere Zahnleistungen braucht es eine Hundekrankenversicherung.