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Was ist eine Operation in einer Hundeversicherung?

Eine Operation ist ein veterinärmedizinischer Eingriff, bei dem Haut oder Gewebe chirurgisch mehr als punktförmig durchtrennt wird und der unter: Narkose Sedierung oder Lokalanästhesie durchgeführt wird. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Die zwei entscheidenden Kriterien

1️⃣ Chirurgische Gewebeöffnung

Es muss ein operativer Eingriff vorliegen – also ein gezieltes Öffnen oder Durchtrennen von Haut oder tieferem Gewebe.

Eine bloß oberflächliche Behandlung genügt nicht.


2️⃣ Durchführung unter Anästhesie

Der Eingriff muss unter:

  • Vollnarkose

  • Sedierung

  • oder örtlicher Betäubung

erfolgen.

Ohne Anästhesie liegt im Sinne der Versicherungsbedingungen keine Operation vor.


Beispiele für Operationen

  • Kreuzband-OP

  • Tumorentfernung

  • Kaiserschnitt

  • Zahnextraktion

  • Zahnwurzelbehandlung

  • operative Versorgung eines Knochenbruchs


Was gilt nicht als Operation?

Nicht als OP gelten zum Beispiel:

  • einfache Wundreinigung ohne Anästhesie

  • Impfungen

  • Medikamentengabe

  • Zahnreinigung

  • physiotherapeutische Maßnahmen

Diese zählen als Heilbehandlung.


Warum ist die Definition wichtig?

Im reinen OP-Schutz sind ausschließlich Operationen versichert.

Ob eine Maßnahme als OP gilt, entscheidet daher über die Leistungspflicht.


Fazit

Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff mit mehr als punktförmiger Gewebeöffnung, der unter Anästhesie durchgeführt wird.

Beide Kriterien müssen erfüllt sein.